Da hat Justitia in Gestalt der Bundesanwaltschaft auf dem rechten Auge wohl wieder einmal mehr gesehen als auf dem linken Auge: Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat den Haftbefehl gegen den patriotischen Aktivisten Kurt Hättasch gegen Auflagen ausgesetzt.
Nach rund zwei Jahren Untersuchungshaft im Rahmen des Terrorismus-Verfahrens gegen die „Sächsischen Separatisten“ kann Hättasch gegen die Zahlung einer Kaution von 20.000 Euro freikommen. Zudem wurden die Haftbefehle gegen drei weitere Mitangeklagte komplett aufgehoben.
Die Bundesanwaltschaft hatte der Gruppierung vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung gebildet und ein hochverräterisches Unternehmen vorbereitet zu haben. Ziel sei es gewesen, an einem „Tag X“ Gebiete in Sachsen militärisch zu besetzen und einen NS-Staat zu errichten.
Hättasch, gegen den unter anderem auch wegen versuchten Mordes bei seiner Festnahme ermittelt wird, bestreitet die Vorwürfe. Der Deutschland-Kurier hatte seinerzeit ausführlich berichtet.
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Manuel Kruppe
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