Debakel für den Generalbundesanwalt: Terror-Vorwürfe bröckeln – Kurt Hättasch kommt nach zwei Jahren aus der U-Haft!

Schwerer Schlag für die Karlsruher Anklagebehörde im politisch hochbrisanten Verfahren um die angeblichen „Sächsischen Separatisten“: Nach fast zwei Jahren in Untersuchungshaft hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden den Haftbefehl gegen Kurt Hättasch gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Doch damit nicht genug: Das Gericht stufte den maßgeblichen Tatverdacht der Bundesanwaltschaft in wesentlichen Teilen herunter. Nach dem bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung entfällt der dringende Tatverdacht einer mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Der Haftbefehl wird lediglich noch wegen des dringenden Verdachts der Unterstützung aufrechterhalten, während schwere Vorwürfe wie versuchter Mord oder die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens mangels dringenden Tatverdachts derzeit nicht Gegenstand des Haftbefehls sind und im weiteren Verfahren entschieden werden müssen.

Für die Verteidigung um den Rechtsanwalt Dubravko Mandic stellt der Gerichtsentscheid eine Sensation und einen spektakulären Erfolg dar. Durch eine konsequente Strategie der Unnachgiebigkeit und klaren Kante gegenüber der Justiz konnte der Durchbruch erstritten werden: Statt auf angepasste Kooperation zu setzen, kämpfte das Anwaltsteam kompromisslos für die Freiheit des Mandanten. Den Wegfall des Mitgliedschaftsverdachts begründete der Senat unter anderem damit, dass bei Hättasch kein Wille zur fortdauernden Teilnahme an der Struktur sowie keine konkreten Umsturzpläne nachgewiesen werden konnten. Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls stützte das Gericht insbesondere auf seine persönlichen Bindungen und seinen Aufklärungswillen. Während zeitgleich die Haftbefehle gegen drei weitere Mitangeklagte komplett aufgehoben wurden, kündigte die Verteidigung an, den Kurs vor dem OLG Dresden bis zum vollständigen Freispruch fortzusetzen. Damit Hättasch nach den herabgestuften Vorwürfen die Untersuchungshaft nun auch praktisch verlassen kann, müssen die gerichtlichen Auflagen zügig erfüllt werden – Zuwendungen für das Kautionskonto können dafür direkt auf das Anwalts-Anderkonto von Manuel Kruppe (IBAN: DE57100110012718388965) gerichtet werden.

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