Die Innenministerkonferenz (IMK) hat offiziell ihr Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben. Künftig gilt als beschlossen, was mindestens 13 der 16 Länderstimmen erhält. Die Entscheidung fiel per Umlaufbeschluss und wurde am Mittwochabend (30. September) bekannt. Ein Sprecher der Konferenz bestätigte die neue Mehrheit.
Die IMK hat keine Geschäftsordnung. Einstimmigkeit – auch bei Enthaltungen – beruhte auf einer Praxis seit der Gründung 1954. Abweichende Positionen wurden oft nur per Protokollerklärung festgehalten. Der Bundesinnenminister nimmt als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, aber ohne Stimme teil.
Angst vor einem AfD-Minister
Anlass für die Änderung ist die Sorge der etablierten Parteien, ein AfD-Innenminister könne Beschlüsse allein blockieren. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September wurde die AfD mit 43,8 Prozent klar stärkste Kraft, die CDU kam nur auf 17,2 Prozent. Ulrich Siegmund (AfD) fehlen drei Stimmen zur absoluten Mehrheit; er will sich im Dezember dennoch zum Ministerpräsidenten wählen lassen.
Schon bei der Herbstkonferenz 2025 hatte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) gefordert, die IMK müsse im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung beschlussfähig bleiben, „damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte“. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) nannte einen AfD-Vertreter an so sicherheitsrelevanter Stelle „fatal“.
Jahrelang galt Einstimmigkeit, jetzt plötzlich Mehrheitsprinzip – weil die AfD sonst mit einem Veto Beschlüsse blockieren könnte. Das ist eine Bankrotterklärung der etablierten Politik: Sie traut dem Wähler nicht mehr, also schützt sie sich vor den Folgen seiner Entscheidung.