Im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt, der sich am 6. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung versammelt, streiten AfD und Altparteien um die Größe der Parlaments-Ausschüsse.
Hintergrund: In der vergangenen Wahlperiode gab es elf ständige Ausschüsse mit jeweils 13 Mitgliedern. Die AfD-Landtagsfraktion will die Ausschüsse auf 12 Mitglieder verkleinern – politisch wäre das zu ihrem Vorteil. Die Landtagsverwaltung empfiehlt eine Größe von sogar nur noch 11 Sitzen – das wiederum wäre zum Nachteil der AfD. Warum?
Wie viele Sitze eine Fraktion in einem Ausschuss bekommt, richtet sich nach ihrer Stärke im Landtag. Dafür gibt es ein festgelegtes Berechnungsverfahren, das sogenannte Rangmaßzahlverfahren. Bei 12 Mitgliedern würden sechs AfD-Abgeordneten sechs Abgeordnete der anderen Fraktionen (CDU, Linke, SPD, „Grüne“, BSW) gegenübersitzen – bedeutet also ein Patt. Bei 11 Sitzen hätten die anderen Fraktionen eine Stimme mehr.
Landet der Streit vor dem Verfassungsgericht?
Die AfD verfügt im neuen Landtag über 39 von insgesamt 83 Mandaten entsprechend rund 47 Prozent. In einem Ausschuss mit zwölf Mitgliedern hätte sie mit sechs Sitzen aber rechnerisch genau 50 Prozent. Dagegen wollen SPD und „Grüne“ laut Medienberichten notfalls vor dem Landesverfassungsgericht klagen.
Denn: In den Ausschüssen des Landtages fallen wichtige Vorentscheidungen. Dort findet ein großer Teil der parlamentarischen Arbeit statt. Gesetzentwürfe und Anträge werden nach ihrer ersten Beratung im Landtag in der Regel an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Abgeordneten beraten dort die Vorlagen ausführlich und können auch Sachverständige anhören. Am Ende bereiten die Ausschüsse also die letztendlichen Entscheidungen in den Landtagssitzungen vor (zweite und dritte Lesung).
Was bedeutet ein Patt von 6:6 Stimmen?
Beispiel ist die Windkraft: Die „Grünen“ wollen den Windrad-Irrsinn weiter vorantreiben, die AfD lehnt einen weiteren Ausbau strikt ab. Bringen die „Grünen“ dazu einen Antrag in den Landtag ein, kann dieser nach der ersten Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Dort wird im Detail darüber beraten. Am Ende kann eine Beschlussempfehlung für den gesamten Landtag stehen – oder bei einem Patt auch nicht.