Sachsen-Anhalt: FDP-Kubicki droht AfD-Regierung mit „Staatskommissar“

Der Vorsitzende der FDP-Politsekte, Wolfgang Kubicki, hat einer möglichen AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt mit der Einsetzung eines „Staatskommissars“ gedroht. Im Sender ntv betonte der frühere Bundestags-Vizepräsident, auch eine AfD-Regierung bleibe an Verfassung und Gesetze gebunden. Halte sie sich nicht daran, könne der Bund eingreifen.

„Ich drohe mit Bundeszwang, wenn die AfD sich nicht an Bundesgesetze halten will. Der Bund kann einen Staatskommissar einsetzen und die Regierung entmachten, wenn sie sich nicht an Bundesgesetze hält“, so Kubicki wörtlich.

Geht das überhaupt?

Tatsächlich kann der Bund einen „Staatskommissar“ einsetzen. Dies ist jedoch das äußerste verfassungsrechtliche Mittel und ist an extrem strenge Bedingungen geknüpft. Rechtliche Grundlage ist der sogenannte Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetzes. Der gilt für den Fall, dass sich eine Landesregierung weigert, Bundesgesetze umzusetzen. Zwingend notwendig wäre die Zustimmung des Bundesrates mit absoluter Mehrheit. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde der Bundeszwang allerdings noch nie angewendet.

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