In Niedersachsen sind weitere AfD-Bewerber von den Kommunalwahlen am 13. September willkürlich und offensichtlich auf Betreiben des Verfassungsschutzes und von Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) ausgeschlossen worden. Nach den letzten Entscheidungen der Wahlausschüsse dürfen mindestens vier AfD-Kandidaten nicht antreten. Nach Auffassung der jeweiligen Wahlausschüsse gibt es Zweifel an der „Verfassungstreue“ der Betroffenen.
Am Mittwoch (29.Juli) lehnte der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg auch den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe als Kandidaten für die Landratswahl mit 6 zu 1 Stimmen ab. Bothe kündigte umgehend rechtliche Schritte an. Im Fall des Landkreises Lüneburg ist das Innenministerium in Hannover direkt zuständig.
Hintertür-Verbot
Bothe erklärte: „Anhand der vorliegenden Unterlagen wurde offensichtlich nicht einmal geprüft, ob ich die Verfassung tatsächlich achte. Hier wurde geprüft, ob ich als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle. Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund.“
Der AfD-Politiker betonte, er und die AfD „stehen uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes“. Was hier geschehe, „ist ein Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse. Das werden wir nicht akzeptieren!“, unterstrich Bothe.
Neben Bothe waren zuvor bereits die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel nicht zugelassen worden. Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz.
Absurder geht’s nimmer
Geradezu grotesk ist der Ausschluss von Justin Vogel. Ihm wird angekreidet, dass er politisch aktiv ist. Als Begründung wird nach Angaben der AfD Göttingen unter anderem angeführt, dass der Verfassungsschutz ihm vorwerfe, er sei Kreisvorsitzender der AfD Göttingen und arbeite dadurch aktiv an der politischen Gestaltung der Partei mit.
Justin Vogel erklärte dazu: „Wieder einmal muss ich mit Entsetzen feststellen, wie ein Wahlausschuss beliebig die demokratischen Grundprinzipien außer Kraft setzen kann. Mit einem Schreiben als Grundlage, das eine der Regierung unterstellte Behörde verfasst, wird im Rahmen einer nüchternen Ausschusssitzung – nicht etwa eines Gerichtsverfahrens – entschieden, mich als Kandidaten von der Bürgermeisterwahl auszuschließen und unsere Wähler Ihrer Rechte zu berauben. Ich werde diese Untergrabung der Demokratie selbstverständlich nicht hinnehmen und alle verfügbaren Rechtsmittel nutzen, um gegen diese undemokratischen Verfahren vorzugehen. Die Entscheidung, ob ein Kandidat für das Bürgermeisteramt geeignet ist, trifft vor allem der Wähler an der Wahlurne.“