Der als „liberal“ geltende (ehemalige) AfD-Landesvorstand in Nordrhein-Westfalen unter dem (als noch „liberaler“ geltenden) Landesvorsitzenden Martin Vincentz wollte den ihr unliebsam gewordenen rechts-patriotischen Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich aus der Partei werfen – das Bundesschiedsgericht der AfD hat einen entsprechenden Beschluss des NRW-Landesschiedsgerichts jetzt aufgehoben. Der Dortmunder bleibt in der AfD!
Der Parteiausschluss auf Antrag des NRW-Landesvorstands ist damit vom Tisch. Vor einem Jahr hatte das NRW-Landesschiedsgericht der AfD Helferich aus der Partei ausgeschlossen. Der Landesverband hatte das Parteiausschlussverfahren damit begründet, dass Helferich „in schwerwiegender Weise“ gegen Grundsätze der Partei verstoßen habe.
In einem Antrag an das Landesschiedsgericht hatte es geheißen, Helferich habe „die Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und weiteren Personenkategorien unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel als politische Zielsetzung artikuliert“. Dabei habe er die Betroffenen als „Viecher“ bezeichnet.
Helferich zog vor das Bundesschiedsgericht, das nach dpa-Informationen bereits am 26. Juni das Urteil aus NRW für nichtig erklärte. Das oberste parteiinterne Gericht hat dem Dortmunder lediglich eine sechsmonatige Ämtersperre auferlegt.
Das Urteil ist auf der Ebene der Partei endgültig, Helferich oder der NRW-Landesverband könnten zwar noch vor ein ziviles Gericht ziehen, das gilt aber als unwahrscheinlich.
Helferich sagte der dpa: „Ich freue mich, dass der Landesvorstand damit gescheitert ist, mich aus der Partei zu drängen. Das Bundesschiedsgericht hat Recht gesprochen und die Willkürmaßnahme des Landesvorstands gegen mich beendet.“
In einem Statement für den Deutschland-Kurier erklärte Helferich weitergehend:
„Ich danke allen Patrioten in Partei und Vorfeld, die mich all die Jahre begleitet haben. Ohne sie hätte ich das nicht durchgestanden. Es ist unser Sieg. Die grundsätzliche AfD hat gesiegt.“
Der NRW-Landesvorstand um Martin Martin Vincentz wollte das Urteil auf Anfrage nicht kommentieren.