AfD-Mitgliedschaft: Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) sieht keine dienstrechtlichen Konsequenzen für Beamte

Beamte und Angestellte im Staatsdienst müssen nach Ansicht des neuen Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) nicht mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, nur weil sie Mitglied der AfD sind oder für ein AfD-Mandat kandidieren. „Es gibt keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die sich zur AfD bekennen. Die Verfassungstreue, die von Beamten gefordert ist, kann nur einzelfallspezifisch in Betrachtung genommen werden“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung.

Dobrindt rügte zugleich, dass die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) unabhängig von der Fachaufsicht des Bundesinnenministeriums vorgenommen wurde. Seine Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD) habe ihm das Ergebnis des BfV „zur Kenntnis gegeben“.

Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sieht keine pauschalen Konsequenzen für Beamte, die AfD-Mitglieder sind: „Eine Parteimitgliedschaft alleine reicht nicht aus, um daraus automatisch dienstrechtliche Konsequenzen abzuleiten“, betonte Reul und unterstrich: „Wenn man jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernen will, muss man beweisen, dass diese Person durch Äußerungen oder Taten ihre Treuepflicht gegenüber dem Staat verletzt hat.“

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