Fällt endlich der „Majestätsbeleidigungsparagraf“? Schattenboxen um Politiker-Privilegien

„Lackaffe“ und „Lügenfritz“ Merz, „Schwachkopf“ Habeck – unzählige Bürger sind in den letzten Jahren nach dem „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ 188 StGB wegen harmloser und zulässiger Meinungsäußerungen zu oft heftigen Strafen verurteilt worden, weil Spitzenpolitiker sich beleidigt fühlten und ihre juristischen Privilegien ausnutzten, um kritische oder unzufriedene Bürger zum Schweigen zu bringen.

Einige haben ein regelrechtes Geschäftsmodell daraus gemacht, Bürger für ihren Unmut zur Kasse zu bitten. „Grünen“-Anführer Robert Habeck, der CDU-Vorsitzende und mittlerweile Bundeskanzler Friedrich Merz oder die FDP-Rüstungslobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann haben in ihrem Namen hunderte von Strafanzeigen erstatten lassen.

Meldestellen und Denunziationsportale

Unterstützt wurden sie dabei von „Meldestellen“ und Denunziationsportalen oder professionellen Firmen wie dem Anzeige-Unternehmen „So done“, gegründet von der FDP-Politikerin und langjährigen Jungliberalen-Vorsitzenden Franziska Brandmann. Die Agentur durchforstet automatisiert mit KI-Unterstützung das Netz auf sogenannte „Hassnachrichten“ und hat damit zu Zeiten bis zu tausend Strafanzeigen im Monat generiert.

Die seinerzeitige SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser war noch einen Schritt weiter gegangen und hatte den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ zu einem Frontalangriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit genutzt. Mit einem eigenhändig unterschriebenen Strafantrag ein Verfahren gegen den Chefredakteur und Herausgeber des Deutschland-Kurier (DK) David Bendels angestrengt, das in erster Instanz vor dem Amtsgericht Bamberg zur Verurteilung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe führte.

Der Faeser-Meme-Prozess als Wendemarke

Gegenstand war eine vom DK verbreitete satirische Fotomontage, ein sogenanntes „Meme“, das die Politikerin in klar erkennbarer satirischer Verfremdung mit einem Plakat zeigt, das die Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ trägt. Das offenkundige Willkürurteil löste breite öffentliche Empörung im In- und Ausland aus; ein „Urteil wie aus einer Diktatur“, kommentierte die Tageszeitung „Die Welt“.

Angesichts der breiten Welle der Empörung machte schließlich kurz vor der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bamberg im Januar 2026 auch die Justiz einen Rückzieher, um der sicheren Blamage zu entgehen. Die Staatanwaltschaft, die zuerst eine noch härtere Verurteilung erreichen wollte, beantragte nun selbst Freispruch.

Damit war zwar ein Justizskandal von internationaler Dimension vermieden worden. Der fragwürdige Paragraf 188 StGB, der für die Beleidigung oder Verleumdung von Politikern eine besonders scharfe Strafverfolgung vorsieht, ist aber nach wie vor in Kraft; und weiterhin werden Bürger auf der Grundlage dieses Sonderrechts für Politiker verurteilt.

„Majestätsbeleidigungsparagraf“ in der Kritik

Der Widerspruch und das Unverständnis für solche Verurteilungen ist allerdings seit dem Faeser-Meme-Prozess deutlich gestiegen. Dass etwa ein unbescholtener Bürger ein Monatsgehalt Geldstrafe bezahlen soll, weil er den notorisch wortbrüchigen Kanzler als „Lügenfritz“ tituliert hat, ließ auch im Ausland abermals Zensurvorwürfe laut werden.

Der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ gerät immer stärker in die Kritik. Politiker sollten „keine Mimosen“ sein und bräuchten auch kein Sonderstrafrecht; der Schutz, den das Strafgesetzbuch allen Bürgern gegen strafbare Beleidigungen gewährt, sei auch für Spitzenpolitiker ausreichend, ist inzwischen der Tenor vieler Kommentare.

Durchschaubare Manöver

Auch einzelne Etablierten-Politiker wie der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann haben sich zwischenzeitlich für die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB ausgesprochen. Das ist freilich ein leicht als scheinheilig zu durchschauendes Manöver angesichts der Tatsache, dass Linnemann ebenso wie der Rest der Unionsfraktion im Bundestag wenige Tage zuvor noch geschlossen gegen einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gestimmt hatte, die genau diese Abschaffung gefordert hatte.

Vor allem im rot-„grünen“ Lager, das die Union noch immer fest an der „Brandmauer“-Kette hält, ist der Widerstand gegen eine Abschaffung dieses praktischen Zensurinstruments groß. Immerhin hat die Justizministerkonferenz sich jetzt zu einem Beschluss durchgerungen, der zumindest eine deutliche Einschränkung des widersinnigen Paragrafen nach sich ziehen könnte.

Halbherziger Vorstoß der Justizminister

Auf einen Vorschlag der CDU-Justizminister von Sachsen und Baden-Württemberg hin fordert die Justizministerkonferenz den Bundesgesetzgeber auf, Paragraf 188 StGB auf seinen „Kerngehalt“ zu beschränken. Soll heißen: Der „besondere Schutz“ – also das juristische Privileg – soll für „Spitzenpolitiker“ abgeschafft werden, aber für ehrenamtliche kommunale Amts- und Mandatsträger und Bürgermeister weiter gelten.

Das war der Vorwand, mit dem vor fünf Jahren während der letzten Merkel-Regierung dieser Sondertatbestand überhaupt erst geschaffen worden war, mit dem auch reine Beleidigungen verschärft bestraft werden können. Diese rechtssystematische Anomalie nicht komplett zu streichen ist zumindest inkonsequent.

Das von der AfD-Bundestagsfraktion vorgelegte „Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz“ fordert deshalb die ersatzlose Streichung des Paragrafen 188 StGB. Die Politiker-Privilegierung ist in ihren Augen eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine Sonderbehandlung, die dem Grundsatz der Gleichbehandlung widerspricht. Der Schutz der persönlichen Ehre sei bereits durch die allgemeinen Tatbestände der Paragrafen 185 bis 187 StGB sowie zivilrechtliche Möglichkeiten ausreichend gewährleistet.

Repression auch auf kommunaler Ebene

Auch auf kommunaler Ebene wird der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ immer wieder genutzt um Kritiker mundtot zu machen und Meinungsfreiheit einzuschränken. So wurde 2023 in Aschaffenburg eine Bürgerin auf dieser Grundlage zu einer Geldstrafe von vollen drei Netto-Monatsgehältern verurteilt, weil sie einen Bürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet hatte.

Und gegen den Vorsitzenden der Wählervereinigung „Gemeinsam für Luckenwalde“, Ramon Wittich, wird wegen Politiker-Verleumdung nach Paragraf 188 StGB ermittelt, weil er öffentlich Fragen nach „Gerüchten“ um Unregelmäßigkeiten bei der Besetzung von Stellen in der Verwaltung gestellt hatte. Die betroffene Amtsleiterin hatte ihn angezeigt. Im Falle einer Verurteilung droht dem Oppositionspolitiker eine sechsmonatige Haftstrafe.

Ein langer Weg zu voller Meinungs- und Pressefreiheit

Entwarnung für die von übergriffigen Politikern bedrohte Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland kann also auch nach dem halbherzigen Vorstoß der Justizministerkonferenz keineswegs gegeben werden. Zumal der Angriff an vielen Fronten geführt wird, von „Meldestellen“ und Netzzensur über die restriktive Regulierung von Plattformen bis zum Versuch, die Landesmedienanstalten zu Zensurinstanzen unter dem Vorwand des Kampfes gegen „Desinformation“ auszubauen.

Es ist also noch ein langer Weg, bis in Deutschland wieder von uneingeschränkter Meinungs- und Pressefreiheit die Rede sein kann.

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