Das vom Portal netzpolitik.org in dieser Woche veröffentlichte geheime Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD zeigt, wie die frühere Haldenwang-Behörde geradezu absurde Gründe herbeikonstruiert hat, um die Partei als vermeintlich „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen zu können. Auf Grundlage dieser lächerlichen „Expertise“ darf die AfD mit nachrichtendienstlichen Methoden und Mitteln überwacht werden. Die rund 1.000 Seiten strotzen vor Absurditäten. Unter anderm muss die Verwendung des Begriffs „Systemparteien“ als Popanz herhalten!
Auf den letzten Metern bis zur Bundestagswahl wurde das geheime Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD geleakt. Mit welcher Intention ist unklar.
Eines allerdings ist klar wie Kloßbrühe: Auf 1.000 Seiten stellt sich der Inlandsgeheimdienst ein einziges Armutszeugnis aus. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht Gerichte in zwei Instanzen darauf reingefallen wären.
In ganz Deutschland demonstrieren von der linksgrünen Kampagnen-Organisation „Campact“ aufgewiegelte, hysterisierende linksgrüne Gutmenschen gegen das Erstarken der AfD und eine erstmals bürgerliche Mehrheit im Deutschen Bundestag zur Beendigung des Asylchaos. Vergangene Woche debattierte der Deutsche Bundestag über ein Verbot der Partei. Seit vier Jahren verdächtigt der zum Regierungsschutz mutierte Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland, verfassungsfeindlich zu sein.
Das Bundesamt stuft die Partei – zuletzt in zweiter Instanz durch das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigt – als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ ein. Grundlage dafür ist ein 1.000-seitiges Gutachten der vormals Haldenwang-Behörde.
Laut dem Kölner Bundesamt „belegen die festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte den Verdacht, dass die Partei […] verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“.
Wer die Altparteien „Systemparteien“ nennt, macht sich verdächtig
Das Verfassungsschutz-Gutachten hinter der AfD-Hochstufung zum Verdachtsfall ist nun publik und legt offen: Begriffe wie „Systemparteien“, „politisch-medialer Komplex“ und eine laut Verfassungsschutz „gegen den Islam gerichtete Grundtendenz“ wurden willkürlich zum Vorwand für die Einstufung der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ genommen.
Das Gutachten wurde unter der Leitung des ehemaligen Verfassungsschutzchefs und Faeser-Paladins Thomas Haldenwang (CDU) verfasst. 2021 wurde die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals zum „Verdachtsfall“ erklärt. Mit ihrer Klage dagegen scheiterte die Partei in zwei verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
In letzter Instanz muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Dabei geht es allerdings nicht um die Sache selbst, sondern um mögliche juristische Formfehler bei der Ablehnung der Revision durch das Oberverwaltungsgericht Münster.
Das Portal Netzpolitik.org hat nun erstmals den vollständigen Bericht des Kölner Bundesamtes veröffentlicht, der die Grundlage für die Einstufung der AfD darstellt. Das Gutachten umfasst 1.000 Seiten und wurde am 21. Februar 2021 für den „internen Gebrauch“ erstellt. Der Verfassungsschutz prüfte, ob „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vorliegen. Untersucht und bewertet wurden öffentlich zugängliche Aussagen von AfD-Funktionären, die in Reden, in den sozialen Medien sowie in Wahlprogrammen verbreitet wurden.
Der Bericht definiert vorab Begriffe wie Menschenwürde oder Rechtsstaatsprinzip aus der subjektiven Sicht des Verfassungsschutz. Weil die gesammelten Aussagen gegen diese Definitionen durch den Verfassungsschutz selbst verstoßen, werden AfD-Aussagen als Beleg dafür umgedeutet, die Partei verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
„Völkischer Volksbegriff“
So schreibt der Verfassungsschutz etwa über die Menschenwürde: Wer im Sinne eines „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“ eine Ethnie vorrangig über eine gemeinsame Kultur und Geschichte definiert, die nur in einer „langen zeitlichen Kontinuitätslinie denk- und somit erleb- bzw. erfahrbar“ sei, verstoße gegen die Menschenwürde, weil „Zugezogene von vornherein pauschal ausgeschlossen“ würden, „da sie eine ,gemeinsame Geschichte‘ nicht nachholen und somit kein authentischer Teil des Volkes werden können“.
War Helmut Schmidt ein „Nazi“?
In der Übersetzung bedeutet diese verquaste Definition nichts anderes, als dass der frühere Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) nach heutigen Maßstäben ein „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ wäre.
Der Altkanzler erklärte zum Beispiel 1992 folgendes: „Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen … Weder aus Frankreich noch aus England, noch aus Deutschland dürfen Sie Einwanderungsländer machen. Das ertragen die Gesellschaften nicht. Dann entartet die Gesellschaft! … Es kann dazu kommen, dass wir überschwemmt werden.“
Muss Sarrazin-Beststeller verboten werden?
Im AfD-Grundsatzprogramm wird an der Aussage Anstoß genommen: „Dass die Geburtenrate unter Migranten mit mehr als 1,8 Kindern deutlich höher liegt als unter deutschstämmigen Frauen, verstärkt den ethnisch-kulturellen Wandel der Bevölkerungsstruktur.“ Der Verfassungsschutz sieht diese Aussage als Verstoß gegen die Menschenwürde an, weil die Identität des Volks „ethisch rückgekoppelt“ werde. Aufgrund dieser Lesart hätte eigentlich längst der Sarrazin-Beststeller „Deutschland schafft sich ab“ verboten gehört!
Auch eine Unterscheidung zwischen Deutschen und vermeintlichen „Pass-Deutschen“, vor allem im Zusammenhang mit Kriminalität, zieht der Verfassungsschutz zur Begründung heran. Mit anderen Worten: Man darf Vornamen von Straftätern nicht mehr nennen!
„Verunglimpfungen des Staates“
Verstöße gegen das Demokratieprinzip definiert der Bundesverfassungsschutz als „gehäufte Beschimpfungen, Verdächtigungen, Verleumdungen und Verunglimpfungen des Staates und seiner Repräsentanten […], bei denen es nicht mehr um Kritik und Auseinandersetzung geht, sondern darum, das Vertrauen der Bevölkerung in die verfassungsmäßige Ordnung von Grund auf zu erschüttern“. Praktisch zeichnet sich eine solche Verunglimpfung des Staates dadurch aus, dass „kritikwürdige Zustände bewusst entstellt und überspitzt verallgemeinert“ widergegeben werden. Dabei seien Ausdrücke wie „Systemparteien“ eine bewusste Verächtlichmachung, weil der Begriff von Hitler verwendet wurde.
Objektiv definiert allerdings ist der Begriff „Systemparteien“ als eine – nicht gerade freundlich gemeinte – Bezeichnung für Parteien, die einem System dienen, vorliegend also dem Machtanspruch der Altparteien, und dafür sorgen, dass es so bleibt. Weil Hitler den Begriff in Bezug auf die Weimarer Republik verwendete, dürfte man nach dieser Logik auch keine fleischlosen Eintöpfe mehr essen.