Justizministerkonferenz: Höchststrafe für „Politikerbeleidigung“ könnte sich verdreifachen!

Im Kampf gegen die Presse- und Meinungsfreiheit wollen die System-Parteien die Daumenschrauben offenbar weiter anziehen: Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat einen Beschlussvorschlag für die Justizministerkonferenz der Länder vorgelegt, der den politisch weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften mehr Möglichkeiten einräumt, sogenannte „Politikerbeleidigungen“ schärfer zu verfolgen. Das berichtet das juristische Fachmedium „Legal Tribune Online“.

Demnach soll aus dem Strafgesetzbuch (StGB) die einschränkende Bedingung gestrichen werden, dass die Tat geeignet sei, das „öffentliche Wirken“ des Politikers „erheblich zu erschweren“.

Den entsprechenden Paragraphen 188, im Volksmund „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ genannt, hatte die schwarz-rote Koalition unter Angela Merkel (CDU) erlassen. Seitdem werden Beleidigungen gegen Politiker deutlich härter bestraft als gegen „normale“ Bürger. Die Höchststrafe beträgt drei statt zwei Jahre.

Die nun vorgeschlagene Änderung würde es der Justiz erleichtern, gegen „Politikerbeleidigungen“ umfassender und noch rabiater vorzugehen, auch die Strafen könnten sich im Ergebnis erhöhen. Denn bisher gilt ein Jahr Gefängnis als Höchststrafe – es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die Tat die Tätigkeit des Politikers „erheblich erschwert“. Darauf käme es laut dem Vorstoß aus Niedersachsen künftig nicht mehr an. Was im Ergebnis eine Verdreifachung der Strafe von einem Jahr auf bis zu drei Jahre nach sich ziehen könnte!

Zudem soll die Justiz auch in mehr Fällen ermitteln können, ohne dass Anzeige erstattet wurde.

Niedersachsens Justizministerin Wahlmann begründete gegenüber der „Welt“ ihr Vorhaben damit, dass es für sie „unerträglich“ sei, „welch widerlichen Hasskommentaren“ Politiker, auch auf kommunaler Ebene, ausgesetzt seien. Die bereits vorhandenen Regeln hätten sich „als nicht hinreichend effektiv erwiesen“.

Hausdurchsuchung wegen Satire

Allerdings wird die Schwelle, gegen mutmaßliche Beleidiger vorzugehen, bereits jetzt immer weiter gesenkt. Gerichtlich verfügte Hausdurchsuchungen gab es zuletzt, weil ein pensionierter Soldat eine Satire teilte, in dem unter dem Bild von Ökosozialist Robert Habeck „Schwachkopf Professional“ stand oder weil eine Frau CDU-Chef Friedrich Merz als „Suffkopf“ beschimpft hatte. 

Ob damit das politische Wirken der beiden tatsächlich „erheblich erschwert“ wurde, bleibt in den diesbezüglichen Verfahren abzuwarten. Künftig aber würde diese Hürde mit dem Vorstoß aus Niedersachsen entfallen.

 

Hat IHNEN dieser Beitrag gefallen?
Dann unterstützen SIE den
Deutschland-Kurier gern mit IHRER Spende.

Bankverbindung:
IBAN: DE62 1001 0123 0022 1925 43
BIC/SWIFT: QNTODEB2XXX
Kontoinhaber: Conservare Communication GmbH / Deutschland-Kurier

Neueste Beiträge

Beliebteste Beiträge

Ähnliche Beiträge