88 Sitze zählt der neue Landtag von Thüringen. Davon gehen 32 an die AfD. Sie hat damit eine satte Drittel-Mehrheit, die sogenannte Sperrminorität. Diese sichert ihr einen weitreichenden politischen Einfluss. AfD-Fraktionschef Björn Höcke spricht bereits von einer „Gestaltungsminorität“. Der Deutschland-Kurier erklärt, wie viel Macht die AfD schon jetzt ohne Regierungsbeteiligung in Thüringen hat.
Mit der Sperrminorität kann die AfD verhindern, dass …
► die Öffentlichkeit aus dem Landtag ausgeschlossen werden kann (Art. 60, Abs. 2 der Thüringer Verfassung);
► sich der Landtag aus eigener Kraft auflöst (Art. 50, Abs. 2. Satz 1 der Thüringer Verfassung);
► der Landtagspräsident abgewählt wird (§2, Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages);
► ihr nicht genehme Richter am Thüringer Verfassungsgericht eingesetzt werden (§3, Abs. 1 im Gesetz über den Thüringer Verfassungsgerichtshof);
► eine ihr nicht genehme Parlamentarische Kontrollkommission eingesetzt wird (§25, Abs. 1 im Thüringer Verfassungsschutzgesetz);
► die Thüringer Verfassung geändert wird (Art. 83, Abs. 2. der Thüringer Verfassung).
Mit dem neuen Stimmenverhältnis im Thüringer Landtag kann die AfD auch das Amt des Landtagspräsidenten für sich reklamieren (Vorschlagsrecht). Wird ihr Kandidat nicht gewählt, findet eine Wiederholung statt. Wird der AfD-Kandidat auch dann nicht gewählt, hätte Thüringen bereits das erste Problem.
Denn die Geschäftsordnung des Landesparlaments regelt nicht genau, wie dann weiter verfahren wird. Nach Auskunft des Thüringer Landtags könnten dann zwar andere Fraktionen einen Kandidaten vorschlagen, aber das ist nicht unumstritten. Im Zweifel müsste der Alterspräsident entscheiden, wie die Geschäftsordnung konkret auszulegen ist. Der Alterspräsident des neuen Thüringer Landtags wird voraussichtlich Jürgen Treutler (73) sein. Und der ist von der AfD!