Das Rechtsstaats-Abrisskommando Faeser & Haldenwang macht kurzen Prozess: Per Federstrich verbietet die Bundesinnenministerin mal eben eine auflagen- und reichweitenstarke Oppositionszeitung, lässt den Verleger in entwürdigender Manier öffentlich vorführen, zerstört sein Unternehmen, beschlagnahmt sein Vermögen, belegt ihn und seine Mitarbeiter mit faktischem Berufsverbot und feiert sich dafür auch noch unter dem Beifall der etablierten Hof- und Günstlingsmedien.
Einen derart dreisten Anschlag auf das zentrale Grundrecht der Pressefreiheit hat es in 75 Jahren Bundesrepublik Deutschland noch nicht gegeben. Faeser benutzt für ihren Handstreich einen billigen Trick: Da man Zeitschriften nicht einfach „verbieten“ kann – das wäre ja offene Zensur –, erklärt sie die GmbHs, von denen die „Compact“-Medien herausgegeben werden, zu „Vereinigungen“ und verbietet sie nach Vereinsrecht wegen angeblicher Umtriebe gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ und zerstört auf diesem Umweg deren gesamte publizistische Tätigkeit.
Dass sie damit das höherrangige Grundrecht der Pressefreiheit mit einer formaljuristischen Finte aushebelt, ist ihr bewusst und egal zugleich. In ihrer öffentlichen Stellungnahme hat sie den Vorwand, den ihre Zuarbeiter in die lange vorbereitete Verbotsverfügung hineingebastelt haben, schon wieder vergessen. Sie spricht von einem „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ und erklärt ganz offen, sie habe „die Zeitschrift ‚Compact‘“ verboten – und nicht etwa ihre Herausgebergesellschaft.
Das ist eine Rechtsbeugung, die einer Ermächtigung gleichkommt. Staatsrechtler und Juristen sind empört, und auch eine Reihe linker und etablierter Journalisten hat gemerkt, dass hier eine gefährliche Grenze überschritten wurde, und erhebt Widerspruch. Wenn Faeser damit durchkommt, steht das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit nur noch auf dem Papier. Mit derselben rabulistischen Begründung kann dann nämlich im Prinzip jedes Medium und jedes Presseerzeugnis ökonomisch zerstört und damit faktisch „verboten“ werden.
Als Innenministerin ist Nancy Faeser „Verfassungsminister“ – das heißt, es fällt in ihre Verantwortung zu gewährleisten, dass die Verfassung geachtet und eingehalten wird. Sie pfeift ganz offenkundig darauf. Sie versteht sich als „Antifa“-Sympathisantin, der ideologische Bürgerkrieg gegen Andersdenkende, verharmlosend auch „Kampf gegen rechts“ genannt, hat bei ihr oberste Priorität.
Sie führt diesen ideologischen Grabenkrieg mit aller Konsequenz und Rücksichtslosigkeit. Wenn die Verfassung sie dabei stört, hebelt sie dieselbe einfach aus. Vom anderen „Verfassungsminister“, dem von der angeblich „liberalen“ FDP gestellten Bundesjustizminister, hört man dazu noch immer kein Wort. Es sieht so aus, als hätte die regierende Linkskoalition im Angesicht bevorstehender vernichtender Wahlniederlagen und des drohenden Machtverlusts die letzten Hemmungen über Bord geworfen. Skrupellos demoliert sie die verfassungsmäßige Ordnung, um das Ende hinauszuzögern.
Nancy Faeser, die Linksaktivistin im Bundesinnenministerin, gibt dabei den Rammbock. Im demokratischen Rechtsstaat obliegt es der dritten Gewalt, den Gerichten, der Exekutive in den Arm zu fallen, wenn sie das Recht offensichtlich bricht. Das dauert; der Schaden für das Opfer obrigkeitlicher Schikane ist sofort da, das Einklagen des Rechts braucht viel Zeit und Geld.
Die Waffen sind in diesem Kampf ungleich verteilt. Die übergriffige Staatsgewalt verfügt weiter über das Geld der Steuerzahler, während dem Geschädigten die Mittel, mit denen er sich wehren könnte, per Beschlagnahme entzogen wurden. Je länger ihm die Wahrnehmung seines Rechts und seiner Geschäftstätigkeit verwehrt wird, desto größer der Schaden, während die Staatsmacht sich über jeden Tag freuen kann, an dem ihr Kritiker mundtot ist.
Am Einklagen des willkürlich entzogenen Rechts führt dennoch kein Weg vorbei. Sofern es in Deutschland überhaupt noch Richter gibt, werden sie den Angriff der Bundesinnenministerin auf das Grundrecht der Pressefreiheit verurteilen und ihre rechtswidrige Verbotsverfügung kassieren müssen. Spätestens dann muss Nancy Faeser als Ministerin zurücktreten oder entlassen werden.
Ob das tatsächlich geschieht, ist ungewiss. Es ist aber die entscheidende Nagelprobe: Ein Deutschland, in dem eine Verfassungsverächterin wie Nancy Faeser weiter der Regierung angehören könnte, dürfte schwerlich noch als demokratischer Rechtsstaat bezeichnet werden.