Nach ihren Haushaltstricksereien hat die Ampel eine neue Bauchlandung vor dem Bundesverfassungsgericht hingelegt: Die Karlsruher Richter haben das von SPD, „Grünen“ und FDP beschlossene neue Bundestagswahlrecht teilweise aufgehoben und die geplante Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel für verfassungswidrig erklärt. Das am Dienstag (30.Juli) verkündete Urteil war bereits am Vorabend durch eine Panne auf der Website des höchsten deutschen Gerichts bekannt geworden.
Im Kern geht es um jene Regelung, die es einer Partei trotz Scheiterns an der Fünfprozent-Hürde ermöglicht in den Deutschen Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate holt. Gegen die Abschaffung der Klausel hatten CDU/CSU, Linke und Freie Wähler geklagt. Hintergrund: Ohne diese Sonderregelung droht zum Beispiel die CSU, deren Zweitstimmenanteil bundesweit gerechnet nur noch knapp über fünf Prozent liegt, aus dem Bundestag zu fliegen.
Laut dem Karlsruher Urteil bleibt es aber bei der durch die Wahlrechtsreform festgelegten Abgeordnetenzahl von 630. Durch den Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate orientiert sich die Verteilung der Mandate künftig nur noch am Zweitstimmenergebnis. Erringt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würden, ziehen nur noch die Abgeordneten mit den stärksten Ergebnissen in das Parlament ein.