„Menschlich billig“: Gerald Grosz zeigt SPD-Chefin Esken wegen Verharmlosung von NS-Verbrechen an!

Der österreichische Publizist Gerald Grosz hat die SPD-Vorsitzende Saskia Esken bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Verharmlosung der Verbrechen des Nationalsozialismus angezeigt. Grosz, der auch regelmäßiger Kolumnist des Deutschlands-Kuriers ist, nimmt in seiner Anzeige Bezug auf ein skandalöses Interview der SPD-Chefin am 1. Mai im Österreichischen Rundfunk (ORF). In der Nachrichtensendung „ZIB2“ hatte Esken die AfD als „eine Nazi-Partei“ bezeichnet. 

Dazu erklärte Grosz: „Saskia Esken verharmlost die Verbrechen des Nationalsozialismus schamlos. Noch schwerer! Mit diesen widerwärtigen Vergleichen zur AfD spuckt sie den Opfern der NS-Zeit regelrecht ins Grab nach. Ganz offensichtlich versucht Esken mit dem Schwingen der Nazikeule andere politische Mitbewerber zu neutralisieren. Dabei nimmt diese Sonntagsdemokratin vorsätzlich in Kauf, die Verbrechen des NS-Regimes zu verharmlosen, die Opfer medienöffentlich zu schänden. Wenn schon die deutsche Justiz nicht in der Lage ist, eine solchen jenseitigen demokratischen Diskurs unter Mitbewerber zu unterbinden, sollte es nach diesem Skandalinterview die österreichische Justiz tun“, betonte Grosz und führte weiter aus:

„Ungestraft beleidigt Esken mit solchen jenseitigen, widerwärtigen Vergleichen die wahren Opfer des Nationalsozialismus, relativiert die Millionen Toten. Weil die selbsternannte Antifaschistin vor den Opfern des Faschismus in Wahrheit keinerlei Achtung, keinerlei Respekt hat, die Geschichte nicht kennt, nur billig missbraucht. Billig ist die Dame, politisch billig, menschlich billig. Ein wandelnde Bankrotterklärung für jeden parlamentarischen Diskurs. Für niedere parteipolitische Zwecke werden Menschen posthum missbraucht, die für ihre Herkunft, ihre Religion, ihre politische Einstellung, ihre Heimat oder ihrer Sexualität das Wertvollste geben mussten: ihr Leben!“

Nach österreichischem, ungleich strengerem Recht als hierzulande drohen Genossin Esken in der Alpenrepublik bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

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