Anti-„Grünen“-Plakate: Bayerischer Unternehmer freigesprochen – Sieg für die Meinungsfreiheit!

Es ist, man muss es in diesen Faeser-Paus-Zeiten so sagen, ein historischer Sieg für die Meinungsfreiheit in Deutschland! Im Prozess um angebliche „Grünen“-Hetzplakate wurde der bayerische Taxi-Unternehmer Michael Much (52) aus Gmund am Tegernsee auf ganzer Linie freigesprochen, muss keine 6.000 Euro Strafe zahlen. Laut Gericht ist auch Satire durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Miesbach (Oberbayern) kam heraus: Außenministerin Annalena Baerbock („Grüne“) höchstpersönlich hatte diese bizarre Strafanzeige mit unterschrieben! 

Der Fall: Vor der Landtagswahl im September 2023 hatte der Taxi-Unternehmer, der CSU-Mitglied ist, Spott-Plakate gegen „Grünen“-Politiker auf seinem Grundstück aufgestellt. Dies geschah an einer Bundesstraße, wo täglich Tausende mit dem Auto vorbeifuhren. Die Plakate im Stil von Wahlwerbung machten bundesweit Schlagzeilen. Die Polizei baute sie eigenmächtig ab, woraufhin der Unternehmer sie erneut aufstellte.

Kann Habeck noch bis drei zählen? 

Auf einem Motiv war Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) mit drei abgestreckten Fingern zu sehen – und seinem legendären Satz zu Firmenpleiten: „Unternehmen gehen nicht insolvent, sie hören nur auf zu produzieren“. Darunter stand die Frage: „Kann er überhaupt bis 3 zählen?“

„Grünen“-Chefin Ricarda Lang wurde als Dampfwalze dargestellt. Darunter die Worte: „Wir machen alles platt“ und „Bündnis 90 Grüner Mist“. Zu sehen waren u.a. auch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und Außenministerin Annalena Baerbock als Kinder verfremdet.

Für die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft im Freistaat Bayern war das keine Meinungsäußerung mehr, sondern „Schmähkritik“: Insbesondere die Darstellung von Ökosozialistin Lang als „Dampfwalze“ stehe in keinem Bezug zu deren politischem Wirken. Unternehmer Much habe zudem in Kauf genommen, mit den Bannern das öffentliche Wirken der „Grünen“-Politiker im bayerischen Landtagswahlkampf zu erschweren, so die krude Begründung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hingegen berief sich auf die Meinungsfreiheit. 

„Politiker müssen Kritik aushalten“

Der Sitzungssaal des Miesbacher Amtsgerichts war bis auf den letzten Platz gefüllt, als der Richter jetzt das Urteil verkündete: Freispruch! Laut Gericht ist auch Satire durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Gerade Politiker in hohen Ämtern müssten Kritik aushalten. Kritik an den Mächtigen sei nicht per se ehrverletzend.

Unternehmer Much zeigte sich nach dem Urteil nicht nur freudig überrascht, sondern fühlt sich auch ermutigt. Seine Botschaft: Leute, lasst Euch nicht mehr alles gefallen von einem immer totalitärer agierenden linksgrünen System! 

Hier seine erste Stellungnahme zum Ausgang eines Prozesses, zum dem die Staatsanwaltschaft im Staate Söder sogar mit einer Hausdurchsuchung (!) in beschämender Weise ihre Hand gereicht hatte.

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