AfD setzt sich durch: OVG Münster vertagt Verhandlung über Einstufung der Partei als Verdachtsfall

Im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ist auch nach dem zweiten Verhandlungstag noch kein Ende in Sicht. Nach einer regelrechten Flut von Beweisanträgen seitens der AfD sowie inhaltlichen Auseinandersetzungen zum Volksbegriff der Partei vertagte der Fünfte Senat die Verhandlung am Mittwoch, 13. März, auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt. Die Terminfindung werde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sagte der Vorsitzende Richter, der laut Prozessbeobachtern einen sichtlich entnervten Eindruck machte.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter, der als Vertreter des Bundesvorstandes an der Verhandlung teilgenommen hatte, sagte dem Deutschland-Kurier, er habe den positiven Eindruck gewonnen, dass das Gericht die haltlosen Behauptungen des Verfassungsschutzes „durchaus intensiv und kritisch prüfen wird.“ In einer gemeinsamen Pressemitteilung bekräftigten Hütter und das in Münster ebenfalls zugegen gewesene AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch: „Wir kämpfen weiter für den Erhalt der Demokratie!“

Über den bisherigen Verhandlungsverlauf berichtet der Deutschland-Kurier zeitnah ausführlich.

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