Verfassungsschutz unter Druck: Warum wurde Maximilian Krah (AfD) nicht gewarnt?

Die Spionage-Affäre um einen zwischenzeitlich entlassenen Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten zur Europawahl, Maximilian Krah, wird immer mehr zu einem Verfassungsschutz-Skandal! Der scheint deutlich tiefer verstrickt zu sein, als bislang angenommen. 

jetzt hat sich auch die Parlamentarische Kontrollkommission des Sächsischen Landtags in geheimer Sitzung mit der Affäre beschäftigt. Was den Abgeordneten auf dieser Sitzung durch den sächsischen Innenminister Armin Schuster (CDU) berichtet wurde, wirft laut Teilnehmern allerdings mehr Fragen auf als Antworten gegeben wurden. 

Hintergrund: Ende April wurde bekannt, dass Krahs Mitarbeiter Jian G., dem die Generalbundesanwaltschaft geheimdienstliche Tätigkeit für China vorwirft, von 2007 bis 2018 Zuträger für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen gewesen war. Zuvor habe G. sich dem Bundesnachrichtendienst (BND) angeboten. Der habe allerdings kein Interesse an ihm gehabt. Der Auslandsgeheimdienst habe aber das Landesamt für Verfassungsschutz auf Jian G. aufmerksam gemacht. 

Die „Bild“-Zeitung berichtet unter Berufung auf interne Verfassungsschutz-Akten, dass G. dem sächsischen Landesamt vorwiegend Hinweise zu angeblichen Aktivitäten chinesischer Nachrichtendienste in Deutschland geliefert habe. Besonders sollen die Aktivitäten Pekings gegen in Deutschland lebende chinesische Oppositionelle im Fokus der Berichte des inzwischen entlassenen Krah-Mitarbeiters gestanden haben.

Wie aus den Akten hervorgehe, soll der Verfassungsschutz G. jedoch keine Aufträge erteilt haben. G. sei lediglich, wie es im Geheimdienstjargon heißt, „abgeschöpft“ worden.

Zweifel an der Loyalität

Allmählich aber kamen den deutschen Sicherheitsbehörden offenbar Zweifel an G. und dessen Zuverlässigkeit. Acht Jahre nachdem er sich dem Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen angedient hatte, war man sich in Geheimdienstkreisen sicher, dass G. für die Chinesen arbeitet und sich nur zum Schein den Verfassungsschützern in Sachsen angeboten habe. Der Hinweis, dass es sich bei G. um einen Doppelagenten handeln könnte, soll nach der Aktenlage vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln gekommen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird der chinesischstämmige Mann von den deutschen Geheimdiensten beobachtet. 

Jetzt wird außerdem bekannt: Zwischen 2015 und 2016 sollen die Spionageabwehr des Kölner Bundesamtes und das Dresdner Landesamt für Verfassungsschutz operative Maßnahmen gegen Jian G. durchgeführt haben. 2016 soll G. „konfrontativ befragt“- also in die Mangel genommen worden sein. Der Verdacht einer Agententätigkeit für China habe aber weder entkräftet noch erhärtet werden können, heißt es.

Bleiben drei wichtige Fragen: 1. Warum wurde Maximilian Krah bei der Einstellung seines Ex-Mitarbeiters vor fünf Jahren nicht gewarnt? 2. Warum durchlief G. anstandslos den parlaments-internen Sicherheits-Check in Brüssel? 3. Warum schlug die Bundesanwaltschaft erst jetzt, wenige Wochen vor der Europawahl, zu?

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