Der Mobbing-Skandal um den früheren Präsidenten der bundesdeutschen Cyber-Abwehr, Arne Schönbohm, weitet sich aus: Im Raum steht jetzt der Verdacht, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser, SPD-Spitzenkandidatin bei der Hessen-Wahl am 8. Oktober, den unbequem gewordenen Top-Beamten gesetzeswidrig mit dem Inlands-Geheimdienst ausforschen ließ. Das berichtet der konservative und in der Regel gut informierte Investigativ-Reporter Nikolaus Harbusch („Bild“).
Der Fall beschäftigt demnach bereits das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständige Parlamentarische-Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages.
Dem Bericht zufolge könnte ein aus März 2023 datierender Vermerk des Innenministeriums Faeser in Bedrängnis bringen und möglicherweise sogar das Amt kosten.
▶ Hintergrund: Faeser wollte gegen den in Ungnade gefallenen Ex-Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wohl gerne ein Disziplinarverfahren einleiten. Im Fall Schönbohm, dem angeblich zu enge Russland-Kontakte vorgeworfen wurden, gab es aber offensichtlich nicht die dafür notwendigen tatsächlichen Anhaltspunkte.
Die Ministerin soll ihre Beamten gedrängt haben, trotzdem immer weiter nach solchen Hinweisen zu suchen. Hierbei soll das Faeser unterstehende Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit seinem einschlägig bekannten Präsidenten Thomas Haldenwang (CDU) eingeschaltet worden sein, „um Belastungsmaterial gegen Schönbohm zu erschnüffeln“, zitiert „Bild“-Reporter Harbusch einen Insider.
Indes: Einen untadeligen Beamten wie Schönbohm vom Inlands-Geheimdienst detektivmäßig grundlos auszuforschen, wäre nach Meinung von Juristen rechtswidrig gewesen. Der offenbar willkürlich geschasste Chef der Cyber-Abwehr hat jetzt das Bundesinnenministerium vor dem Verwaltungsgericht Köln wegen Mobbings verklagt und verlangt Schadensersatz.