Es gibt zwei CSU-Politiker, deren Erscheinen die Christsozialen im beginnenden bayerischen Landtagswahlkampf wie der Teufel das Weihwasser fürchten: die Ex-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Alexander Dobrindt! Beide sind das Mensch gewordene politische Totalversagen. Beide haben dreistellige Millionenschäden zu Lasten der Steuerzahler zu verantworten. Beide gelten an der CSU-Basis als „Persona non grata“ – unerwünschte Personen! Scheuer steht für das Maut-Desaster, auf Dobrindts Kappe gehen die Flurschäden bei der maroden Bahn und die sträflichen Versäumnisse in der digitalen Infrastruktur.
Eng, aber nur scheinbar eng, könnte es jetzt vor allem für Scheuer (Spitzname: Andy Bescheuert) werden. Als Folge der geplatzten Pkw-Maut muss der Bund (der Steuerzahler!) auf Basis eines Schiedsspruchs 243 Millionen Euro Schadenersatz an die Maut-Betreiber zahlen. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) lässt prüfen, ob dafür sein Vorgänger Scheuer in Regress genommen werden kann.
Wird Scheuer zum Sozialfall?
Auf den CSU-Politiker könnte dann theoretisch eine Schadensersatzklage in dreistelliger Millionenhöhe zukommen – was natürlich Unsinn ist allein schon insofern, als Scheuer gar nicht die Mittel hätte, um den Schaden begleichen zu können. So gesehen kann Wissings „Prüfauftrag“ getrost als ein Beitrag zur Füllung des Sommerlochs gewertet werden.
Zur Erinnerung: Bei der Landtagswahl 2018 war die Pkw-Maut das Prestigeobjekt der CSU in der Merkel-Regierung. Scheuers Pläne hatten vorgesehen, deutsche Autofahrer über die Kfz-Steuer zu entlasten, so dass in der Folge nur ausländische Fahrer einen finanziellen Nachteil gehabt hätten. Die Maut-Pläne wurden später, wovor Experten rechtzeitig und eindringlich gewarnt hatten, vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erwartungsgemäß verworfen. Problem: Noch vor dem EuGH-Urteil hatte Scheuer dennoch fahrlässig einen Vertrag mit dem vorgesehenen Mautbetreiber im Volumen von mehr als 500 Millionen Euro unterschrieben.
Nach dem jetzt von der Bundesregierung angenommenen Schiedsspruch müssen die deutschen Steuerzahler 243 Millionen Euro Schadenersatz an die Betreiberfirma zahlen. Wissing spricht von einer „bitteren Summe“. Er wirft seinem Vorgänger Scheuer schweres Fehlverhalten vor.
Bundesminister können gar nicht belangt werden
Juristisch stellt sich die Lage so dar: Grundsätzlich sieht Artikel 34 des Grundgesetzes vor, dass bei Verletzung der Amtspflicht durch öffentliche Amtsträger der Staat (Steuerzahler) geradestehen muss. Anders sieht es bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Dann können an den oder die Verantwortlichen Schadenersatzforderungen gestellt werden.
Dass ein Schaden entstanden ist, dürfte vorliegend außer Frage stehen. ABER: Für eine rechtliche Verantwortung und damit einen Regress müssen noch weitere Voraussetzungen vorliegen. Zur Durchsetzung solcher Regressforderungen bedürfe es eines entsprechenden Gesetzes oder einer vertraglichen Grundlage, wie aus einer Analyse des „Wissenschaftlichen Dienstes“ des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2019 hervorgeht.
In Bezug auf Bundesbeamte sind solche Forderungen juristisch geregelt. Das Bundesministergesetz hingegen, das die rechtliche Beziehung zwischen Gesetzgeber und Mitgliedern der Bundesregierung regelt, sieht eine solche Rechtsgrundlage nicht vor. Eine Schadenersatzforderung gegen Maut-Scheuer dürfte somit juristisch kaum durchsetzbar sein. Sie kann denn auch getrost als Beitrag zur Füllung des Sommerlochs abgetan werden.
Scheuer allerdings wird für die CSU zu einem millionenschweren Mühlstein um den Hals und dürfte seine politische Karriere hinter sich haben. (oys)