Unfassbar: Bundesverfassungsgericht stärkt Kinderehen!

Es ist ein weiterer linksgrün-grotesker Richterspruch aus Karlsruhe: Das noch unter der sogenannten Großen Koalition in Kraft getretene Gesetz zum Verbot von sogenannten Kinderehen unter 16 Jahren verstößt gegen das Grundgesetz! Das Bundesverfassungsgericht drängt in seiner Entscheidung auf einen stärkeren rechtlichen Schutz der Betroffenen. Die seit 2017 in Deutschland geltenden diesbezüglichen Bestimmungen seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. 

Die Karlsruher Richter fordern, die bestehenden Regelungen bis Mitte 2024 nachzubessern. Das Bundesverfassungsgericht sieht es zwar als berechtigt an, eine Eheschließung von einem Mindestalter der Ehepartner abhängig zu machen und eine Ehe dementsprechend auch für ungültig zu erklären, sollte ein Ehepartner diese Altersgrenze zum Zeitpunkt der Vermählung unterschreiten. Allerdings müssten für einen solchen Fall Regelungen getroffen werden, um die Rechte der betroffenen „Ehepartner“ zu schützen.

Damit folgt das Bundesverfassungsgericht weitgehend der Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte sich 2018 mit dem Fall eines Paares aus Syrien beschäftigt, welches 2015 nach Deutschland gekommen war und kurz zuvor geheiratet hatte. Zu diesem Zeitpunkt waren der Mann 21 Jahre und seine Partnerin 14 Jahre alt. 

Das 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ erklärt Eheschließungen bislang pauschal für ungültig, wenn ein Ehepartner jünger als 16 Jahre ist. Das gilt auch, wenn die Ehe im Ausland legal geschlossen wurde.

Der BGH hatte moniert, dass das Gesetz keinerlei Ausnahmen zulässt und drängte stattdessen darauf, dass im Einzelfall entschieden werden sollte, ob eine Ehe wirksam ist oder nicht. Begründung: Vor allem betroffene Mädchen würden Ansprüche wie beispielsweise auf Unterhaltszahlungen oder auf Vermögensausgleich zu verlieren, wenn ihre Ehe für ungültig erklärt werde.

Martin Sichert (AfD): Kinderehe ist legalisierte Pädophilie

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte), kündigte an, die AfD werde „alles unternehmen, damit es keine Möglichkeit der Legalisierung von Kinderehen in Deutschland geben wird.“ Die Kinderehe sei „eine Form der legalisierten Pädophilie“. 

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