War doch klar: Auch die politisch weisungsabhängige Generalstaatsanwaltschaft im rot-„grünen“ Hamburg sieht im Zusammenhang mit den illegalen Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank keinen Anfangsverdacht gegen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen uneidlicher Falschaussage. Mit einer in dieser Woche veröffentlichten Entscheidung bestätigte die Justizbehörde einen gleichlautenden Bescheid der Staatsanwaltschaft vom Dezember vergangenen Jahres, in dem diese von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Scholz abgesehen hatte.
Hintergrund ist eine Anzeige des Strafrechtlers Gerhard Strate. Dieser wirft Scholz vor, im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) der Hamburgischen Bürgerschaft widersprüchliche Angaben hinsichtlich seines Erinnerungsvermögens gemacht zu haben.
Dabei geht es um Treffen von Scholz mit den Gesellschaftern der Warburg Bank, Christian Olearius und Max Warburg, in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister 2016 und 2017. Laut Strate geht aus inzwischen öffentlich gemachten Protokollen des Bundestages hervor, dass sich Scholz bei Befragungen im März und Juli 2020 im Finanzausschuss noch an Inhalte eines Treffens erinnern konnte. Im April 2021 hatte Scholz dann bei seiner ersten Vernehmung vor dem Hamburger PUA ausgesagt, sich überhaupt nicht mehr an das Treffen erinnern zu können.