Trotz schwerster körperlicher Schäden: Lehrerin kann Impfung nicht als Dienstunfall geltend machen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die auf Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer Förderschullehrerin abgewiesen. Die 62-Jährige war Ende März 2021 im Gebäude ihrer Schule von einem mobilen Impfteam mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Corona-Virus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie nach Mitteilung des Gerichts „schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern“. 

Die Lehrerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, weil die Impfung eine von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – „angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung“ gewesen sei. Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: 2 A 460/22

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