Was für eine Riesenblamage! Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus (Landesparlament) und den 12 Bezirksparlamenten im September 2021 sind vollständig ungültig und müssen wiederholt werden. Das entschied das Landesverfassungsgericht. „Die verbundenen Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen werden im gesamten Wahlgebiet für ungültig erklärt“, sagte die Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs, Ludgera Selting.
Grund ist das Wahlchaos, für das der linksgrüne Senat die Verantwortung trägt. Bürger mussten stundenlang vor den Wahllokalen Schlange stehen. In vielen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, es gab nicht genügend Wahlurnen. Viele Wähler konnten wegen der Schlampereien erst nach der offiziellen Schließungszeit um 18 Uhr abstimmen.
Jetzt soll am 12. Februar 2023 erneut gewählt werden.