Ticken die noch ganz sauber: Im Bundestag gilt weiter Maskenpflicht!

Ungeachtet der ab Sonntag (3.April) vielerorts aufgehobenen Corona-Beschränkungen gelten für den Deutschen Bundestag weiterhin Maskenpflicht (FFP2) und 3G-Regel. Eine entsprechende „Allgemeinverfügung“ hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) per Hausrecht erlassen. Die Anordnung ist zunächst bis zum 30. April befristet. 

Den Fraktionen und den Abgeordneten wird „dringend empfohlen“, entsprechende Regelungen für Räume und Bereiche zu erlassen, die ihnen „in eigener Verantwortung“ zur Nutzung überlassen sind, zum Beispiel Büros und Fraktionsräumlichkeiten. Zu Plenarsitzungen sowie zu den Ausschüssen erhalten Bas zufolge nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen Zutritt.

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