Genesenenstatus: Neue Justiz-Klatsche für das Corona-Regime!

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat der Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage widersprochen. Begründung: Solch eine wichtige Entscheidung könne das Robert Koch-Institut (RKI) nicht mit einem Eintrag auf seiner Webseite treffen. Das Gericht erklärte die Verkürzung des Genesenenstatus für positiv auf Corona getestete Personen auf nur noch drei Monate statt vorher sechs Monate zudem für verfassungswidrig. In dem Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger wie bisher einen halbjährig geltenden Genesenennachweis auszustellen. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben allerdings noch nicht rechtskräftig und habe auch keine allgemeine Gültigkeit, sondern gelte vorliegend nur für den Antragssteller (AZ.: 3 B 4/22).

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