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Corona-Zwangsmaßnahmen: OVG Lüneburg kippt 2G-Regel für Sport unter freiem Himmel

Und die nächste Klatsche folgt sogleich: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die 2G-Regel auf Sportplätzen unter freiem Himmel vorläufig außer Kraft gesetzt. Demnach dürfen nun auch wieder Ungeimpfte solche Veranstaltungen besuchen. 

Gegen die Regelung war eine Frau aus Niedersachsen, die Golf spielt und weder geimpft noch genesen ist, mit einem sogenannten Normenkontrollantrag angegangen. Der Beschluss ist unanfechtbar und gilt entsprechend im ganzen Bundesland, so das OVG. Die Maßnahme, bei der das Land nicht zwischen Mannschafts- und Individualsport unterschiedet, sei kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Antragsgegners, also dem Land.

Das laut Corona-Verordnung umfassende Nutzungsverbot für Ungeimpfte erweise sich „als unangemessen und daher als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die grundrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der betroffenen Personen“, begründete der Senat seine Entscheidung.

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