AfD begrüßt Verfassungsklage der Union gegen Nachtragshaushalt

Die AfD-Bundestagsfraktion „begrüßt“ nach den Worten ihres haushaltspolitischen Sprechers Peter Boehringer die von der CDU/CSU angekündigte Verfassungsklage gegen den 60 Milliarden Euro Klima-Nachtragshaushalt von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Die Unionsfraktion schwenke mit ihrer geplanten Normenkontrollklage auf den Kurs der AfD ein. Über den umstrittenen Nachtragshaushalt (s. Thema des Tages) will der Bundestag am Donnerstag, 16.12., in erster Lesung beraten.

Dazu erklärte Boehringer: Der nunmehr zweite Nachtragshaushalt 2021 beinhalte u.a. kreditfinanzierte Rücklagenbildung und die Zweckentfremdung von Corona-Notlagenkrediten, „was offensichtlich gegen grundgesetzlich normierte Haushaltsprinzipien verstößt. Daher sollte er umgehend in Karlsruhe überprüft werden.“

Der AfD-Politiker erinnerte: Es dürfe „nicht übersehen werden, dass bereits die drei letzten Haushaltsgesetze – zweiter Nachtragshaushalt 2020, Haushalt 2021 und erster Nachtragshaushalt 2021 – gegen genau dieselben Haushaltsprinzipien verstoßen haben, damals noch unter Unionsverantwortung.“ Seinerzeit hatte die AfD-Fraktion als einzige Fraktion versucht, ein Normenkontrollverfahren in Gang zu bringen. Boehringer: „Kein Abgeordneter der Union wollte sich diesen Anträgen anschließen. Die nun von der Union eingeleitete Kehrtwende zurück zur haushaltspolitischen Vernunft bedeutet daher ein Einschwenken auf den Kurs der AfD-Fraktion.“

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