Richter-Klatsche für Söder: Corona-Ausgangssperre war rechtswidrig!

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von Bayerns Staatsregierung im März 2020 verhängte Ausgangssperre für unwirksam erklärt. Auch bescheinigen die Richter der bayerischen Landesregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ein fragwürdiges Menschenbild.

Söder hatte den Bürgern im Freistaat unter hohen Bußgeldandrohungen untersagen lassen, das Haus zu verlassen – ausgenommen waren nur der Weg zur Arbeit und zum Einkaufen sowie Spaziergänge allein beziehungsweise mit Familienmitgliedern. Laut Gericht hat diese Regelung aus der Bayerischen Infektionsschutzverordnung „gegen das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen und war deshalb „unwirksam“, berichtet die „Welt“.

Außerdem hat es die Staatsregierung aus Sicht der Richter versäumt, „bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen“. Die Richter zweifeln nicht nur die „Praktikabilität“ und die „Effektivität“ der Ausgangssperre an, sie bescheinigen der Staatsregierung auch ein fragwürdiges Menschenbild, indem sie feststellen: „Sollte in dem Verweilen in der Öffentlichkeit eine Gefahr für die Bildung von Ansammlungen gesehen worden sein, weil sich um den Verweilenden sozusagen als Kristallisationspunkt Ansammlungen von Menschen bilden könnten, so unterstellt diese Sichtweise ein rechtswidriges Verhalten der Bürger und setzt dieses sogar voraus.“

(Aktenzeichen: 20 N 20.767)

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