„Querdenker“-Demo verboten: Versammlungsfreiheit nur noch für Schwule, Lesben und Diverse?

Wenn es noch eines letzten Beweises bedurft hätte, dass in Deutschland „nur noch erlaubt ist, was Politikern gefällt“ („Bild“-Chef Julian Reichelt), dann ist dieser Beweis jetzt erbracht:

Während sich am vergangenen Wochenende beim Berliner „Christopher Street Day“ (CSD) Zigtausende ohne Maske und ohne Abstand bei der größten Kundgebung seit Ausbruch der Corona-Krise und dazu noch mit polizeilichem Willkommensgruß drängten, hat die rot-rot-grüne Versammlungsbehörde zwei angekündigte „Querdenken“-Demos in der Hauptstadt verboten.

Gegenüber der „Berliner Morgenpost“ bestätigte ein Polizeisprecher: „Unter Berücksichtigung und nach Bewertung der objektiven Sachlage haben wir bisher zwei Versammlungen, eine am 31. Juli und eine am 1. August 2021, verboten.“ Eine konkrete Begründung dieser Entscheidung erfolgte nicht. Die „Querdenker“ hoffen, das Verbot mit einem Eilantrag doch noch gerichtlich kippen zu können.

Ab Samstag wollten die Demonstranten u.a. auf der „Straße des 17. Juni“ von ihrem in der Verfassung verbrieften Versammlungsrecht Gebrauch machen. Im Telegram-Kanal von „Querdenken Berlin“ wird seit längerem für die Demo geworben. In einem Video wird gefordert: „Merkel & Co. Time to go. Schluss mit den Coronalügen!“.

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