Als Folge des endlosen Lockdown-Irrsinns stehen 25.000 Unternehmen nach Einschätzung des Mannheimer Leibniz-Institutes für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) unmittelbar vor dem Aus! Dass sie nicht längst pleite sind, ist allein der staatlichen Insolvenzverschleppung und den Milliardenhilfen der Steuerzahler geschuldet. Gewöhnlich sind Unternehmen verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Wegen des Dauerlockdowns hat die Bundesregierung die gesetzliche Insolvenzantragspflicht wiederholt außer Kraft gesetzt. Bis Ende September gültig, wurde die Sonderregelung zunächst bis Ende 2020 verlängert. In abgewandelter Form gilt sie jetzt bis vorläufig Ende April, und zwar für Firmen, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember Antrag auf sogenannte Corona-Hilfen gestellt haben und mit diesen Hilfen eine Insolvenz eben noch abwenden konnten. Eine abermalige Verlängerung bis zur Bundestagswahl gilt als immer wahrscheinlicher.
Nach einer ZEW-Studie ist vor diesem Hintergrund ein gigantischer Stau von Unternehmensinsolvenzen entstanden, der (Stand jetzt) auf rund 25.000 beziffert wird.