Tag 2 nach dem Grauen von Magdeburg: Ein Abgrund von Staatsversagen tut sich auf, das Blutbad auf dem Weihnachtsmarkt hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können! Der Deutschland-Kurier fordert einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages – JETZT, SOFORT!
Immer wieder fiel Taleb A. (50), der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt, im Internet mit Hass auf Deutschland und Gewaltdrohungen auf.
Fest steht inzwischen: BAMF und Sicherheitsbehörden wussten schon lange von der Gefährlichkeit des Arabers, gegen den jetzt Haftbefehl wegen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes erlassen wurde. Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) war informiert.
Dennoch wurde A., der sich selbst als „Islamhasser“ bezeichnet, weder als Gefährder noch als Extremist eingestuft. Fünf Menschen, darunter ein neunjähriger Junge, könnten noch leben, wenn der Staat nicht auf ganzer Linie versagt hätte – wieder einmal!
Erste Verurteilung schon vor elf Jahren
Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) war der Saudi mehreren Behörden seit Jahren bekannt. Wie der „Spiegel“ berichtet, wurde A. bereits im Jahr 2013 von einem deutschen Gericht verurteilt. Der Grund: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“.
Das Amtsgericht Rostock verurteilte A. am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 10 Euro. Offenbar lebte der „Facharzt für Psychiatrie“ damals von Hartz IV.
► Vor etwa einem Jahr plante die Polizei nach einer Strafanzeige sogar eine sogenannte Gefährderansprache. Doch dazu kam es offenbar nicht. Unfassbar: Laut Staatsanwaltschaft befand sich A. „nicht im Fokus“ der Ermittler!
Der Attentäter soll sich im November und Dezember mehrmals in Magdeburg aufgehalten haben, verlautete aus Sicherheitskreisen. Demnach soll sich A. im Maritim-Hotel in der Innenstadt eingemietet und dort möglicherweise auf den Anschlag vorbereitet haben.
Riad verlangte Auslieferung
Besonders brisant: Auch saudische Behörden sollen sich 2023 und 2024 bei deutschen Sicherheitsbehörden gemeldet und vor einer Gefährdung durch den Exil-Saudi gewarnt haben. Demnach soll den Bundesnachrichtendienst (BND) eine Meldung aus Saudi-Arabien mit Verweis auf eine Social-Media-Äußerung des Mannes erreicht haben, in der dieser bereits im vergangenen Jahr etwas „Großes“ in Deutschland angekündigt habe.
► Die Regierung in Riad soll die deutschen Behörden insgesamt dreimal vor dem Magdeburger Weihnachtsmarkt-Attentäter gewarnt und dessen Auslieferung beantragt haben.
Aus dem Umfeld der saudi-arabischen Botschaft in Berlin heißt es, eine erste Warnung sei am 30. Juli 2023 erfolgt. Weitere Warnungen habe es am 28. November desselben Jahres, die letzte am 2. September 2024 gegeben.
Diese Angaben wurden der „Bild“-Zeitung aus Sicherheitskreisen bestätigt.
► Am 10. Mai 2023 lobte Taleb A. auf seinem Twitter-Account sogar ein Kopfgeld von 10.000 Saudischen Riyal (ca. 2.662 Euro) für die Person aus, die ihn direkt zum saudischen Botschafter in Berlin führe.
Die deutschen Behörden nahmen dies offenbar ebenfalls nicht ernst – genauso wenig wie den Warnhinweis einer Frau aus Saudi-Arabien, der 2023 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einging: „Er sagte, er werde 20 Deutsche töten und er meint es sehr ernst.“
FAZIT: In Anbetracht der Tatsache, dass Saudi-Arabien die Auslieferung von A. beantragt hatte und es Hinweise an den BND gab, stellt sich die Frage einer Mitverantwortung namentlich auch von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock („Grüne“).
Im Hinblick darauf, dass das Netz nur so schwirrte vor Hass-Botschaften des Attentäters, stellt sich die Frage nach einem Versagen insbesondere des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Verfassungsschutzes. Waren die deutschen Sicherheitsbehörden zu sehr damit beschäftigt, Bürger auszuschnüffeln, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben?
Man wird ja noch fragen dürfen, Frau Faeser!