Amtsgericht Bamberg: Hinter diesen Mauern stirbt die Meinungsfreiheit!

In der sogenannten „Schwachkopf“-Affäre um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck („Grüne“) gerät immer mehr das Amtsgericht Bamberg (Oberfranken) in die Schusslinie der Kritik. Tenor: Was sind das eigentlich für durchgeknallte Richter, die wegen eines erkennbar satirisch gemeinten Beitrags im Netz die Wohnung eines Rentners durchsuchen lassen? Der Fall weitet sich zunehmend zum Justizskandal aus!

Der prominente Meinungsfreiheits-Anwalt in Deutschland, Joachim Steinhöfel, spricht von einem „Übergriff des Staates“. Der Hamburger Medienrechtler sieht den obersten juristischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt und bezweifelt zudem, dass es sich bei dem inkriminierten Meme überhaupt um eine Beleidigung handelt.

Steinhöfel argumentiert: Zwar könne der Begriff „Schwachkopf“, wenn er direkt gegenüber einer Person ausgesprochen werde, als Beleidigung strafbar sein. Aber diesen Vorwurf hält Steinhöfel vorliegend für abwegig. Denn in Verbindung mit der Persiflage einer bekannten Shampoo-Werbung sei erkennbar von einem humoristisch-satirischen Beitrag auszugehen, wie der Hamburger Jurist in diesem Video erläutert.

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Erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit

Aber selbst wenn der Tatvorwurf der Beleidigung gegen eine Person des politischen Lebens (§§ 185, 188 Strafgesetzbuch) zutreffen würde, stellt sich die Frage: Rechtfertigt dies dann eine Hausdurchsuchung – einen immerhin gravierenden Eingriff in das substanzielle Grundrecht der Unverletzbarkeit der Wohnung (Artikel 13 der Verfassung)?

Strenge Kriterien für Hausdurchsuchungen

Für eine Hausdurchsuchung müssen laut Strafprozessordnung drei Bedingungen erfüllt sein: Neben 1. einem Anfangsverdacht und 2. der Erwartung, dass die Durchsuchung relevante Beweismittel zutage fördert, muss die Hausdurchsuchung 3. verhältnismäßig sein.

Strafrechtsexperte sieht „hochproblematischen“ Vorgang

Dass die Verhältnismäßigkeit im Fall des Rentners aus dem fränkischen Landkreis Haßberge gegeben war, daran hat auch Holm Putzke, Strafrechtsprofessor an der Universität Passau und Strafverteidiger, erhebliche Zweifel: „Dass wegen einer Beleidigung eine Durchsuchung durchgeführt wird – das sehen wir schon länger. Es gibt inzwischen inflationär viele Verfahren, die darauf zurückgehen, dass Politiker jemanden wegen Beleidigung angezeigt haben“, sagte er dem „Stern“. Aber er halte solche Maßnahmen allein wegen möglicher Beleidigungsdelikte für „hochproblematisch“.

Putzke betonte, der Schutz der Wohnung und Meinungsfreiheit sei schließlich vom Grundgesetz garantiert. Ob die Maßnahme vorliegend gerechtfertigt war, hänge aber nicht nur von der Verhältnismäßigkeit ab, sondern auch von der Frage, ob das Verhalten überhaupt strafbar sei: „Das erscheint mir mehr als zweifelhaft.“ Denn laut Medienberichten hatte der Beschuldigte das Habeck-Bild offenbar nur repostet und nicht selbst erstellt.

Er halte die Durchsuchung für „hochproblematisch“, unterstrich Strafrechtsexperte Putzke und führte weiter aus: „Weil in solchen Verfahren oftmals nicht viel herauskommt und das Bundesverfassungsgericht schon oft entsprechende Verurteilungen kassiert hat, mit dem Verweis auf das starke Grundrecht der Meinungsfreiheit.“

Von wegen „antisemitische Hetze“

Der Rentner, ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, sieht sich laut Staatsanwaltschaft noch mit einem anderen Vorwurf konfrontiert: Er soll im Frühjahr 2024 auf X eine (inzwischen gelöschte) Bilddatei hochgeladen haben, auf der ein „SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ‚Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u.a. der Zusatztext ‚Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!‘ zu sehen ist“.

Dieser Post erfüllt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Volksverhetzung. Zum Kontext der Äußerung machte die Staatsanwaltschaft allerdings keine Angaben.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet jetzt unter Berufung auf Justizkreise, dass der Mann mit der Äußerung „hatten wir alles schon mal“ einen Boykott-Aufruf im Internet gegen die Unternehmensgruppe Müllermilch kommentierte und damit eher vor NS-Zuständen warnen als diese billigen wollte. Das wäre dann ein historischer Bezug und alles andere als „antisemitische Hetze“.

Genau das aber suggeriert die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg, der zufolge die Wohnungsdurchsuchung „im Zusammenhang mit einem bundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalität im Internet“ stattgefunden habe.

„Strafverfolgung ist kein Halloween“

Unter der Überschrift „Strafverfolgung ist kein Halloween“ schreibt dazu die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ): „‘Nationale Aktionstage‘ passen nicht zu einem Rechtsstaat und erinnern eher an finstere Zeiten.“

Auch den DDR-Historiker Hubertus Knabe beschleicht im Zusammenhang mit dem Bamberger Justizskandal Unbehagen: „Das erinnert durchaus an den Missbrauch der Justiz in der DDR!“

 

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