„Sicherheitspaket“: Was ändert sich überhaupt? Heimaturlaub bei Beerdigungen bleibt erlaubt!

Der Deutsche Bundestag hat mit den Ampel-Stimmen das sogenannte „Sicherheitspaket der Bundesregierung“ beschlossen. Der Bundesrat stimmte nur in Teilen zu. Was bringen die Beschlüsse überhaupt mit Blick auf die Sicherheits- und Migrationspolitik?

Als Reaktion auf den islamistischen Terror-Anschlag in Solingen am 23. August 2024 hatte die Bundesregierung ein sogenanntes „Sicherheitspaket“ auf den Weg gebracht. Der Bundesrat lehnt einen Teil der Maßnahmen ab. AfD und CDU/CSU kritisieren die Gesetze generell als unzureichend.

Mit der Verabschiedung durch das Parlament gelten künftig einige Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie bezüglich des Waffenrechts.  Ein zentraler Punkt bleibt offen: Migranten können weiterhin nicht an den deutschen Grenzen abgewiesen werden, um „irreguläre Migration“ einzuschränken.

Was gilt jetzt – und was nicht?

▶ Asylbewerbern soll künftig der Schutz aberkannt werden, wenn sie Straftaten mit fremdenfeindlichem oder menschenverachtendem Beweggrund begangen haben. Dazu zählen Antisemitismus, Rassismus, Sexismus oder Queer-Feindlichkeit.

▶ Wenn anerkannte Schutzberechtigte in ihr Heimatland reisen, soll ihr Schutzstatus aufgehoben werden. Ausgenommen sind Beerdigungen von Angehörigen. Das legt die Vermutung nahe, dass die als Asylgrund genannte „Verfolgung“ im Herkunftsland so schlimm nicht sein kann.

▶ Asylsuchende, für die ein anderes europäisches Land die Verantwortung trägt, sollen von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn die Ausreise für sie rechtlich und tatsächlich möglich ist.

▶ Außerdem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen dürfen, um die Identität von Asylbewerbern zu prüfen.

▶ Das Waffengesetz wird verschärft. Um die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zu überprüfen, sollen künftig Bundespolizei, Zollkriminalamt und die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragsstellers in den vergangenen zehn Jahren beteiligt werden.

▶ Messerverbote im öffentlichen Raum werden ausgeweitet. Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an „kriminalitätsbelasteten Orten“ sowie im öffentlichen Personennahverkehr und Haltestellen wird der Umgang mit Messern untersagt. Auch Springmesser sind unabhängig von der Klingenlänge verboten. Ausgenommen sind Berufe, bei denen Messer notwendig sind, wie der Gastronomie oder bei Schaustellern auf Messen, Märkten und Ausstellungen. Auch für Jäger und Pilzsammler gelten Ausnahmen.

Was lehnt der Bundesrat ab?

Der Abgleich biometrischer Daten im Internet war im Gesetzentwurf der Regierung AUCH für die Terrorismusbekämpfung vorgesehen. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Bei Gefahr im Verzug hätten der BKA-Chef oder einer der drei Vize selbst die Anordnung für maximal drei Tage treffen müssen.

Der Bundesrat hat diesen Gesetzentwurf mit Unionsmehrheit abgelehnt. Die Union, aber auch die AfD, kritisieren, dass die Befugnisse der Ermittler nur bei besonders schweren Straftaten möglich sind und nicht bereits bei schweren Straftaten wie die sexuelle Ausbeutung von Kindern sowie Kinderpornografie.

Wie geht es weiter?

Beim gescheiterten Teil des „Sicherheitspakets“ (Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung) können Bundestag und Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Gremium ist mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat (Länder) besetzt.

Beobachter gehen davon aus, dass das Thema jedoch weiter für Zündstoff in der Koalition sorgen wird. „Die Koalition existiert auch auf dem Feld der Migrations- und Sicherheitspolitik nicht mehr“, bilanziert der Politologe Albrecht von Lucke.

Asyl-Industrie will nach Karlsruhe ziehen

Die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ kündigte bereits an, das Gesetzespaket vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzufechten. Die Streichung von Sozialleistungen sei verfassungswidrig und trage nicht zur Sicherheit Deutschlands bei. „Dieses Gesetzesvorhaben führt zu vorsätzlich herbeigeführter Wohnungslosigkeit und Verelendung bei Schutzsuchenden“, jammert Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von „Pro Asyl“. Das Gesetz bedeute „einen fatalen Abbau des Rechtsstaates durch die Hintertür“.

Nun, zu diesem Thema würden uns ganz andere Beispiele einfallen!

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