Die „Ampel“-Regierung bringt ihre angekündigte sogenannte Staatsbürgerschaftsreform auf den Weg. Neben bereits bekannten Punkten wie der Schnellvergabe des deutschen Passes nach fünf Jahren bzw. in „Sonderfällen“ auch schon nach drei Jahren, sickerten in Berlin weitere Einzelheiten aus dem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) durch:
► So soll laut Medienberichten jeder Ausländer im Rentenalter auch ohne Einbürgerungs- und Sprachtest einen deutschen Pass geschenkt bekommen.
► Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, braucht dafür künftig grundsätzlich nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes seiner Familie aufzugeben.
Der Entwurf des Bundesinnenministeriums von Nancy Faeser (SPD) für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht wurde dieser Tage den Ressorts (Ministerien) zur Abstimmung zugeleitet. In dem Text, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, heißt es, der erleichterte Sprachnachweis und die Verpflichtung zu einem Einbürgerungstest sollten für alle Ausländer entfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind. Damit solle die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation gewürdigt werden, denen in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland weder Sprachkurse noch andere Integrationsangebote offen gestanden hätten.
► Profitieren werden von den Erleichterungen allerdings alle Ausländer im Rentenalter. Wer etwa im Rahmen des Familiennachzugs seine Eltern oder Großeltern für fünf Jahre nach Deutschland holt bzw. vor fünf Jahren geholt hat, kann diese direkt mit einem deutschen Pass ausstatten lassen – ohne jegliche weitere Auflagen sowie inklusive aller Rechte und Ansprüche wie z.B. „Bürgerschaftsgeld“.
► Die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder von Ausländern soll komplett abgeschafft werden. Bedeutet: Junge Erwachsene müssen sich nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden. Der Doppelpass wird bei Menschen mit Migrationshintergrund also von der Ausnahme zur Regel!
► Die für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes ausländischer Eltern durch Geburt im Inland erforderliche Dauer des rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts mindestens eines Elternteils wird von acht auf fünf Jahre verkürzt. „Durch die erhebliche Verkürzung der Aufenthaltsdauer eines Elternteils wird sich die Zahl der Kinder ausländischer Eltern, die bereits durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, erhöhen“, heißt es in dem Entwurf.