Landesverrat ist ein in § 94 des Strafgesetzbuches (StGB) geregeltes Verbrechen, das sich gegen die äußere Sicherheit und den Bestand der Bundesrepublik Deutschland richtet. Aber es gibt auch einen politischen Landesverrat am eigenen Volke – zum Beispiel den Verrat deutscher Interessen in Brüssel; den Verrat an der inneren Sicherheit durch Masseneinwanderung; den Verrat an den bürgerlichen Freiheiten unter dem Vorwand von Corona-Schutzmaßnahmen; den Verrat an Verbrauchern und Mittelstand durch eine aberwitzige »Klimapolitik«; den Verrat an den Steuerzahlern durch Unterlassen von Reformen; den Verrat an der Bundeswehr durch finanzielle und materielle Ausblutung.
So gesehen: Landesverrat kennt viele Gesichter, Frau Merkel!
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