Die Konstruktion des Verfassungsschutzes weist zahlreiche Fehler auf. Das hat es erst möglich gemacht, ihn im Namen der Regierung zur Diffamierung der Opposition zu missbrauchen. Der für Demokratien ohnehin untypische Inlandsgeheimdienst verhält sich wie ein systemimmanenter Gefährder der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Verfassungsschutz muss daher schnellstmöglich grundlegend reformiert werden, wozu er erst einmal zurechtzustutzen ist.
Verfassungsgefährdend können nach logischem Staatsverständnis nur Institutionen handeln, die über staatliche Durchsetzungsmacht verfügen – also Regierung(en) und der Staatsapparat. Die politische Opposition kann das allein mangels Durchsetzungsmacht nicht, weil sie nicht an den Schalthebeln sitzt. Die Oppositionspartei AfD öffentlich zu brandmarken ist daher ganz klar ein Missbrauch des Verfassungsschutzes – der wiederum für sich genommen grundgesetzwidrig handelt. Dass es dabei um den Machterhalt des Altparteienkartells geht, liegt auf der Hand. Statt also die machtlose Opposition zu diffamieren, sollten alle über Durchsetzungsmacht verfügenden Regierungsparteien auf Bundes- und Landesebene überwacht werden, alle ohne Ausnahme. Dies geschieht freilich nicht – aufgrund der Einflussnahme der Regierenden.
In normalen Demokratien ist es überhaupt nicht üblich, die eigenen Bürger zu überwachen und einem Gesinnungscheck zu unterziehen. Obwohl sich die AfD klar an die demokratischen Spielregeln hält, wozu vor allem ein friedlicher Machtkampf gehört, wird die größte Oppositionspartei als angeblich extremistisch verleumdet und immer größere Teile von ihr bedrängt. Es ist daher längst notwendig, dass die Bundesrepublik endlich zu einer normalen und liberalen Demokratie westlichen Zuschnitts wird, ohne eine Gedankenpolizei durch den Inlandsgeheimdienst. Die politische Praxis in der BRD, eine Oppositionspartei unter Zuhilfenahme von Verfassungsschutz und Mainstream-Medien zu diffamieren, weist klare Züge eines Demokratiedefizits auf, wie wir es aus der DDR kennen. Notwendig ist vielmehr ein politisch neutraler Staatsschutz, der abseits politischer Einflussnahme steht.
In diesem Sinne ist der Verfassungsschutzbericht, der kein anderes Ziel verfolgt, als Oppositionelle zu stigmatisieren, einzustellen. Eine Gesinnungsverfolgung über das Strafgesetzbuch hinaus ist konsequent zu beenden. Um einen weiteren Missbrauch des Verfassungsschutzes zu vermeiden, wäre die Auflösung als eigenständige Ämter und die Unterordnung unter den polizeilichen Staatsschutz wünschenswert, wenn nicht sogar notwendig. Jedenfalls wird eine diskriminierungsfreie Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess für die größte Oppositionspartei AfD erst dann möglich sein, wenn der Verfassungsschutz als Herrschaftsinstrument grundlegend umgebaut wird. Ein paar Gerichtsprozesse zu führen, wofür meine Partei Zeit und Geld vergeudet, erreicht dieses Ziel in keiner Weise.
Hansjörg Müller, Jahrgang 1968, ist Diplom-Volkswirt. Beruflich war er bis 2017 in der deutschen Exportwirtschaft tätig, zuletzt als Restrukturierungsgeschäftsführer. Müller ist 1. stellvertretender Landesvorsitzender der AfD Bayern und seit 2017 für die Partei im Bundestag. Seine Themenschwerpunkte sind Außenwirtschaftspolitik, Mittelstand und ein Ausgleich mit Russland. Innerparteilich kämpft er für eine klare strategische Ausrichtung der AfD.