Die CDU Sachsen-Anhalt rebelliert gegen Noch-Ministerpräsident und Fraktionschef Sven Schulze! Hinter den Kulissen ist es zu grotesken Szenen gekommen. Von Erpressung und Nötigung im Zusammenhang mit dem Boykott der Ministerpräsidentenwahl ist die Rede. Es gibt bereits eine erste Strafanzeige gegen Schulze. In der CDU-Landesgeschäftsstelle soll es Rücktrittsforderungen der Basis hageln.
Auslöser ist der von Schulze durchgesetzte Beschluss der CDU-Landtagsfraktion, bei der für Mitte Dezember geplanten Wahl des Ministerpräsidenten geschlossen den Plenarsaal zu verlassen. Dabei will der langjährige CDU-Fraktionschef Guido Heuer allerdings nicht mitmachen. Er beruft sich u.a. auf das Nötigungsverbot (Paragraph 106 StGB).
Jetzt kommen scheibchenweise immer mehr unglaubliche Vorgänge ans Licht.
Der frühere CDU-Innenminister Holger Stahlknecht wies in der „Welt“ ebenfalls auf die mehr als befremdlichen Vorgänge hin: „Es würde meinem Staatsverständnis nicht entsprechen, sich jedes Mal in solchen Situationen einer Wahl zu entziehen. Das gilt auch für alle Versuche, nach einer Abstimmung offenlegen zu wollen, wer wofür votiert hat. So wie das nach der Wahl des Landtagspräsidenten fast kriminalistisch recherchiert worden war.“
Stahlknecht spielt dabei auf skandalöse Vorgänge in der Fraktionssitzung nach der Wahl von AfD-Landtagspräsident Tobias Rausch an. Demnach soll Schulze den CDU-Parlamentariern bei der Fraktionssitzung am 13. Oktober eine eidesstattliche Versicherung zur Unterschrift vorgelegt haben. Darin sollten diese erklären, nicht für Rausch gestimmt zu haben. Im Falle einer Falschaussage hätten sich die Unterzeichner zum Verzicht auf ihr Abgeordnetenmandat verpflichtet.
Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Teilnehmer der Sitzung soll Schulze die Erklärung zuvor selbst unterschrieben haben, berichtet „NiUS“. Auch seine Unterstützer bei der Wahl zum Fraktionschef (das sogenannte „Schulze-Lager“) hätten ihre Unterschrift unter das Papier gesetzt. Schulze behauptet, das stimme nicht.
„Wie in der DDR-Volkskammer“
Tenor der Kritik in der Fraktion: Die bloße Behauptung von Absprachen mit der AfD hätte dann gereicht, die Unterzeichner in Erklärungsnot zu bringen. Unter diesem massiven Druck soll das Schulze-Lager die Erklärung zurückgezogen haben. Diese sei von den Unterzeichnern dann zerrissen worden.
Das bringt eine neue Qualität in die Debatte. Vor diesem Hintergrund wirkt der Vorwurf der (strafbaren) Nötigung nicht nur abstrakt, sondern nimmt sehr konkrete Gestalt an. Weil in der Erklärung eben nicht nur allgemeiner politischer Druck ausgeübt wurde, sondern mit massiven Konsequenzen für die Abgeordneten gedroht wurde. Der Verlust des Mandats und damit der Lebensgrundlage, wie es ein Teilnehmer laut „NiUS“ beschreibt, gehe weit über das Maß des Erträglichen hinaus.
Das Anti-Schulze-Lager um Ex-Fraktionschef Heuer hält das Vorgehen des Noch-Ministerpräsidenten und Fraktionschefs für „völlig inakzeptabel“. Von Verhältnissen „wie in der DDR-Volkskammer“ ist die Rede. Ein kollektives Bekenntnis zu einer „Nicht-Wahl“ und bei Zuwiderhandeln mit Folgen für das eigene Mandat sei ein handfester Skandal, heißt es. Ein namentlich nicht genannter Abgeordneter wird mit den Worten zitiert, Schulze leide an einer „narzisstischen Persönlichkeitsstörung“.
Ex-CDU-Abgeordneter: „Schulze muss zurücktreten!“
CDU-Fraktionschef Sven Schulze steht nach diesem beispiellosen Akt der Einschüchterung massiv unter Druck und sieht sich mit handfesten Nötigungsvorwürfen konfrontiert.
Der frühere CDU-Landtagsabgeordnete Alexander Räuscher aus Sachsen-Anhalt fordert den sofortigen Rücktritt des geschäftsführenden Ministerpräsidenten: „Wenn es zutrifft, dass eine eidesstattliche Erklärung den CDU-Abgeordneten zur Unterschrift vorgelegt wurde zum Abstimmungsverhalten bei der Wahl des Landtagspräsidenten, dann ist das ein Grund, dass der Fraktionsvorsitzende und amtierende Ministerpräsident Sven Schulze zurücktreten muss“, sagte Räuscher der „Welt“.
AfD-Politiker stellt Strafanzeige: „Genug ist genug“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann erstattete nach Bekanntwerden der Vorwürfe Strafanzeige gegen Schulze. Kaufmann schrieb auf X: „Genug ist genug. Soeben habe ich Strafanzeige gegen (Noch-) Ministerpräsident Sven Schulze (#CDU) wegen Nötigung (Paragraf 106, Strafgesetzbuch) gestellt.“
