Gastkommentar von Jurij Christopher Kofner: Ist das AfD-Programm wirklich unbezahlbar?

Eine vielzitierte IWH-Studie beziffert die Finanzierungslücke des AfD-Regierungsprogramms für Sachsen-Anhalt auf 2,2 Milliarden Euro jährlich. Für den DEUTSCHLANDKURIER hat Ökonom Jurij Christopher Kofner die Annahmen der Studie überprüft und neu gerechnet – mit dem Ergebnis, dass zentrale Wahlversprechen auch ohne die neue strukturelle Neuverschuldung finanzierbar wären, wenn Ausgaben realistischer kalkuliert, Einsparpotenziale konsequenter genutzt und kostenintensive Vorhaben über zwei Legislaturperioden gestaffelt werden.

Seit Anfang August macht eine Zahl die Runde: 2,2 Milliarden Euro. So groß sei die jährliche Finanzierungslücke im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt, errechnete das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Zahlreiche Medien griffen die Studie auf. Die Botschaft war schnell formuliert: Das Programm sei nicht finanzierbar.

Ich habe mir deshalb genauer angesehen, wie diese Zahl zustande kommt – und was passiert, wenn man einige Annahmen verändert, ohne sich die Rechnung schönzurechnen.

Das IWH identifiziert 136 kostenwirksame Vorhaben, kann davon aber nur 28 konkret beziffern. Dafür errechnet es rund 1,6 Milliarden Euro jährlich. Hinzu kommen 877 Millionen Euro, weil das IWH den angekündigten Verzicht auf neue Schulden als Verzicht auf die gesamte in der Finanzplanung 2027 bis 2029 vorgesehene Nettokreditaufnahme interpretiert. Davon entfallen jedoch nur rund 374 Millionen Euro auf die erst seit der Schuldenbremsenreform 2025 mögliche strukturelle Neuverschuldung; der Rest besteht vor allem aus schon zuvor zulässigen konjunkturellen Krediten und Krediten für finanzielle Transaktionen. Dem stellt das IWH lediglich 243 Millionen Euro bezifferbare Einsparungen gegenüber. So entstehen die bekannten 2,2 Milliarden Euro.

Einige Annahmen lassen sich jedoch realistisch anders treffen. Der größte Einzelposten ist das geplante Landesfamiliengeld. Das AfD-Programm nennt 50 Euro für das erste, 150 Euro für das zweite und 250 Euro für jedes weitere Kind, aber keine Bezugsdauer. Das IWH rechnet im Hauptszenario bis zum 18. Geburtstag und kommt auf rund 303 Millionen Euro jährlich. Seine eigene Rechnung für eine Begrenzung auf die ersten drei Lebensjahre ergibt dagegen nur etwa 45 Millionen Euro. Allein dadurch sinken die Kosten um rund 258 Millionen Euro. Mit vorsichtig niedrigeren Ansätzen bei einigen weiteren Leistungen reduziert sich unser Vollkosten-Szenario von rund 1,595 auf etwa 1,30 Milliarden Euro.

Auch 243 Millionen Euro Einsparungen müssen nicht das letzte Wort sein. Das Wahlprogramm sieht Personalabbau durch Fluktuation, weniger Ministerien, Aufgabenkritik, Digitalisierung und den Abbau von Doppelstrukturen vor. Der Landesrechnungshof kritisiert selbst einen deutlichen Aufwuchs der Ministerialverwaltung. Ein Einsparziel von 400 Millionen Euro erscheint deshalb mittelfristig plausibel; 500 Millionen Euro Einparungen im fünften Jahr sind ein ambitioniertes, aber machbares Reformziel.

Hinzu kommt das Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur. Sachsen-Anhalt erhält 2,614 Milliarden Euro. Die Mittel können über den zwölfjährigen Bewilligungszeitraum 2025 bis 2036 gebunden werden – rechnerisch rund 218 Millionen Euro pro Jahr –, Investitionsvorhaben können bis 2042 laufen. Rund 1,046 Milliarden Euro entfallen auf den Landes- und 1,568 Milliarden auf den Kommunalarm. Es handelt sich dabei jedoch nicht um Schulden Sachsen-Anhalts, sondern um bereits beschlossene Bundesverschuldung. In der IWH-Gegenfinanzierungsrechnung erscheint dieser Topf nicht als eigener Entlastungsposten. Wir berücksichtigen deshalb vorsichtig bis zu 100 Millionen Euro jährlich für tatsächlich förderfähige zusätzliche Programminvestitionen. Kindergeld oder Beamtengehälter können damit selbstverständlich nicht bezahlt werden.

Daraus ergeben sich drei mögliche Szenarien.

Erstens: Die bestehende Finanzplanung einschließlich der neuen Strukturverschuldung bleibt bestehen. Bei schrittweiser Einführung der Maßnahmen, rund 500 Millionen Euro Einsparungen im fünften Jahr und 100 Millionen Euro Bundesmitteln für geeignete Investitionen verbleibt bei vollständigem Ausbau ein Finanzierugslücke von noch etwa 699 Millionen Euro jährlich. Viel weniger als 2,2 Milliarden – aber noch keine vollständige Gegenfinanzierung.

Zweitens: Auf die neue Strukturverschuldung von rund 374 Millionen Euro jährlich wird verzichtet. Dann muss dieser bereits eingeplante Betrag zusätzlich eingespart werden. Die Lücke steigt beim Vollausbau auf rund 1,073 Milliarden Euro.

Für einen solchen Verzicht spricht jedoch durchaus etwas: Schon 2026 zahlt Sachsen-Anhalt rund 420 Millionen Euro Zinsen, etwa 2,7 Prozent des gesamten 15,63-Milliarden-Euro-Haushalts. Die jüngste zehnjährige Landesanleihe trägt einen Kupon von 3,125 Prozent. Weitere 374 Millionen Euro Schulden würden bei diesem Zinssatz je Jahrgang rund 11,7 Millionen Euro zusätzliche Jahreszinsen verursachen; fünf solche Jahrgänge grob 58 Millionen Euro. Schulden schaffen heute Spielraum und engen ihn morgen durch Zinsen wieder ein.

Deshalb ist Szenario drei interessanter: keine neue Strukturverschuldung aber auch nicht alle Versprechen gleichzeitig.

Wer bis zum fünften Jahr dauerhaft 500 Millionen Euro einspart, kann damit zunächst 374 Millionen Euro der neuen Verschuldung vermeiden. Es bleiben 126 Millionen Euro übrig. Damit lassen sich ein Familiengeld für die ersten drei Lebensjahre (45,2 Millionen Euro), das Kinderwillkommensgeld (20,2 Millionen Euro) und der schrittweise Ausbau der Polizei auf 7.500 Vollzugsbeamte (51,2 Millionen Euro) finanzieren. Zusammen kosten diese Maßnahmen 116,6 Millionen Euro.

Es bleiben sogar rund 9 Millionen Euro Puffer. Infrastrukturinvestitionen laufen daneben über die Bundesmittel.

Kostenlose Kita, flächendeckendes Gratisessen, größere Förderprogramme und weitere Dauerleistungen müssten in eine zweite Legislaturperiode verschoben werden – und dürften erst kommen, wenn zusätzliche dauerhafte Einsparungen tatsächlich entstanden sind.

Das IWH hat deshalb in einem Punkt recht: Alles sofort geht nicht. Eine priorisierte Umsetzung zeigt aber ebenso: Zentrale Vorhaben lassen sich auch ohne die neue Strukturverschuldung finanzieren – wenn zuerst reformiert, anschließend ausgegeben und nicht jedes Versprechen gleichzeitig eingelöst wird.

*Jurij Christopher Kofner, Jahrgang 1988, studierte Außenwirtschaft am Moskauer Staatsinstitut für Internationale Beziehungen (MGIMO) und promovierte in Economics an der Wirtschaftshochschule Moskau (HSE). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Internationalen Institut für Angewandte Systemanalyse (IIASA) in Wien und ist seit 2020 Fachreferent für Wirtschaft, Energie und Digitales der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag.

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