Justiz-Willkür gegen DK-Chef David Bendels wg. Faeser-Meme: CSU-Justizminister wusste, dass die Vorwürfe haltlos waren!

Das bayerische Justizministerium unter Georg Eisenreich (CSU) hat eingeräumt, dass es sich von der Bamberger Staatsanwaltschaft fortlaufend über den Stand der Ermittlungen gegen den im Berufungsverfahren freigesprochenen DK-Chefredakteur David Bendels wegen angeblicher Politikerbeleidigung unterichten ließ. Mehr noch: Das Ministerium gibt indirekt zu, gewusst zu haben, dass das bundesweit bekannt gewordene Faeser-Meme des Deutschland-Kuriers („Ich hasse die Meinungsfreiheit“) vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt war – und ist als oberste Justizaufsicht trotzdem nicht eingeschritten!

Auf entsprechende Anfragen des AfD-Landtagsabgeordneten Rene Dierkes, der dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtages angehört, bestätigte das Ministerium mit fast einem halben Jahr Verspätung jetzt, dass die Staatsanwaltschaft auf Anforderung „regelmäßig zum Verfahrensstand“ berichtet habe.

Brisant: Auch Staatsminister Eisenreich ließ sich demnach über das Verfahren auf dem Laufenden halten – „eine Einflussnahme fand nicht statt“, beeilt sich sein Ministerium zu versichern.

Noch brisanter: Das Ministerium räumt indirekt ein Versagen im Hinblick auf seine Funktion als oberste Dienst- und Aufsichtsbehörde für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften in Bayern ein!

Faeser Meme war zulässige Kritik

In der Antwort heißt es nämlich weiter: „Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte zunächst nicht ausreichend berücksichtigt, dass die rechtliche Bewertung des Posts als unwahre Tatsachenbehauptung nicht mit dem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuwendenden Beurteilungsmaßstab in Einklang zu bringen ist. Bei Anwendung dieses Beurteilungsmaßstabs liegt vielmehr nahe, dass durch den Post Kritik an der Politik der damaligen Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser geübt werden sollte.“

Der Clou: Wissenslücken der bayerischen Justiz in Sachen Grundrechte sollen laut Ministerium jetzt durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen für Richter (zum Beispiel in Gestalt des Bamberger Amtsrichters Martin Waschner) und Staatsanwälte (zum Beispiel in Gestalt des früheren und jetzt beförderten Bamberger Staatsanwalts Alexander Baum) geschlossen werden. Im Klartext: Die Justiz im Freisstaat braucht Nachhilfe im Fach Meinungsfreiheit – unfassbar!

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Wenig verwunderlich: Verfahren aufgrund mehrerer Anzeigen wegen wegen Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger sind im Sande verlaufen. Hintergrund: David Bendels war vom Amtsgericht Bamberg unter Amtsrichter Martin Waschner im April 2025 wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens (§ 188 StGB) zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Dazu teilt das bayerische Justizministerium mit: „Gemäß Bericht der Staatsanwaltschaft Bamberg lagen dieser nach der Hauptverhandlung am Amtsgericht Bamberg vom 7. April 2025 insgesamt sechs von Privatpersonen erstattete Strafanzeigen u.a. wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger gegen die am Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte vor. Um auch den Anschein mangelnder Objektivität von vorneherein auszuschließen, wurden die auf dieser Grundlage durch die Staatsanwaltschaft Bamberg eingeleiteten Ermittlungsverfahren verbunden und zur weiteren Bearbeitung durch die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nach § 145 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) der Staatsanwaltschaft Hof zugewiesen. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Ermittlungsverfahren nach Beiziehung und Auswertung der Akten des betreffenden Strafverfahrens nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.“

„Fortbildungsangebote“ gegen Justiz-Willkür

AfD-Rechtsexperte Rene Dierkes zieht aus den Antworten des Ministeriums folgenden Schluss: „Die Antworten der Bayerischen Staatsregierung auf meine beiden Schriftlichen Anfragen zum Strafverfahren gegen David Bendels sind ein Musterbeispiel für den Selbstschutz der Justizbürokratie und die Verweigerung politischer Verantwortung. Anstatt Konsequenzen zu ziehen, werden das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft Bamberg unter Verweis auf ‚bestehende Fortbildungsangebote‘ sowie den späteren Freispruch faktisch von jeder Verantwortung freigestellt.“

Disziplinarmaßnahmen oder gar eine Richteranklage gegen Richter Martin Waschner und den ehemaligen Staatsanwalt Alexander Baum schließt das Landesjustizministerium kategorisch aus – obwohl ein offensichtlich strafloses satirisches Meme zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe führen sollte und die Staatsanwaltschaft in der Berufungsinstanz sogar eine Strafverschärfung beantragte.

Auch die nachträgliche Einstellung der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger durch die Staatsanwaltschaft Hof ändere „nichts an dem aus unserer Sicht eklatanten Fehlverhalten der beteiligten Justizakteure“, betonte Dierkes gegenüber dem Deutschland-Kurier.

AfD: Weg mit dem Sonderparagrafen 188!

Für „besonders skandalös“ hält der Rechtsexperte der AfD-Landtagsfraktion die Verteidigung des § 188 StGB: „Die Staatsregierung sieht keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken und verweist lediglich auf unverbindliche Reformdiskussionen der Justizministerkonferenz. Damit bleibt ein Instrument politischer Sonderstrafbarkeit gegenüber missliebiger Kritik unangetastet – genau jenes Instrument, das in diesem Fall zur Anwendung kam.“

Auch die Beförderung Baums zum Vorsitzenden Richter der einzigen Berufungsstrafkammer werde mit dem Hinweis auf den Zeitpunkt der Stellenausschreibung relativiert. Zugleich würden die Kosten sowie der personelle Aufwand dieses Verfahrens nur unzureichend aufgeklärt.

Dierkes resümiert: „Das ist keine transparente Aufarbeitung, sondern eine systematische Abschottung. Die Causa Bendels zeigt: In Bayern wird politische Justiz aus unserer Sicht nicht nur geduldet, sondern personell sogar belohnt. Die AfD fordert daher echte Konsequenzen, eine umfassende Überprüfung der Hate-Speech-Sonderstrukturen.“

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