Ungeachtet massiver Kritik auch über Parteigrenzen hinweg hat die schwarz-rote Chaos-Koalition das umstrittene Gesundheits-Sparpaket durch den Deutschen Bundestag gepeitscht – als wäre „der Leibhaftige“ hinter ihr her, wie die AfD-Abgeordnete Nicole Hess kritisierte.
Für das Gesetz votierten am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause in namentlicher Abstimmung 319 Abgeordnete; es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Die AfD-Abgeordnete Nicole Hess kritisierte die neuen Regelungen als „Rückzug aus der Versorgung“ mit dramatischen Folgen für Patienten und Versicherte.
Geplant sind Einsparungen bei Praxen, Kliniken und in der Pharmabranche. Auf die rund 74,5 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen unter anderem höhere Zuzahlungen und Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern zu.
Was sich künftig ändert:
► Höhere Zuzahlungen: Für Medikamente und andere Leistungen sollen statt fünf bis 10 Euro künftig 7,50 bis 15 Euro fällig werden.
► Weniger Kassenleistungen: Homöopathie soll nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll „überprüft“ werden. Ob und wann das sogenannte Screening wegfällt, ist aber noch unklar.
► Weniger Zuschuss bei Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent. Härtefallregeln bleiben bestehen.
► Höhere Beiträge für sogenannte Gutverdiener: Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 zusätzlich um 300 Euro steigen.
► Einschränkung der Familienversicherung: Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern wird von einigen Ausnahmen abgesehen begrenzt. Die kostenlose Mitversicherung von Kindern bleibt aber bestehen. Eingeschränkt werden soll sie bei Eheleuten. Ab 2028 fällt für viele Einverdiener-Paare ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten an.
► Mehr Zweitmeinungen: Vor bestimmten Eingriffen, etwa künstlichen Kniegelenken, soll eine zweite ärztliche Meinung Pflicht werden.
► Teilkrankschreibung: Bei längeren Erkrankungen soll eine Krankschreibung in Teilzeit möglich werden, etwa mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden.
Noch nicht beschlossen ist die Attest-Vorlage vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Bei diesem besonders heftig kritisierten Vorhaben handelt es sich bisher nur um einen politischen Plan des Koalitionsausschusses von Union und SPD. Die Bundesregierung hat ein entsprechendes Reformpaket zwar angekündigt, der Deutsche Bundestag will darüber aber erst nach der Sommerpause beraten. Wohl auch mit Blick auf die Landtagswahlen im September.