AfD setzt sich vor Gericht durch: MeckPomm-Verfassungsschutz muss seine Fake-Agenten offenbaren!

Die rot-rote Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald eine herbe Niederlage erlitten. Der Landesverfassungsschutz muss die Zahl seiner Fake-Agenten offenlegen!

Hintergrund: Das Schweriner Landesinnenministerium hatte dem AfD-Landtagsabgeordneten Paul-Joachim Timm nicht ausreichend auf Fragen zu Accounts geantwortet, die der Verfassungsschutz in sozialen Medien und Chatgruppen zum Sammeln von Informationen betreibt. Die Landesregierung habe damit das Fragerecht des Abgeordneten verletzt, entschied das Landesverfassungsgericht in Greifswald.

Der AfD-Politiker hatte in einer Kleinen Anfrage u.a. wissen wollen, wie viele „Fake-Accounts“ der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern in welchen sozialen Netzwerken und Chatgruppen nutze.

Im Detail muss die Landesregierung jetzt Auskunft darüber geben, wie viele Fake-Profile der Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern betreibt und welches extremistische Spektrum dabei im Visier steht. Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) wurde gerichtlich auch auferlegt, mitteilen, wie viele „Gruppen“ in den sozialen Netzwerken seit 2021 „erstellt“ wurden.

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