Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Kampagne des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz gegen mehrere Medien wegen angeblicher Verbreitung „russischer Narrative“ für rechtswidrig erklärt. Das liberal-konservative Portal „Tichys Einblick“ (TE) setzte sich damit nach fast zwei Jahren erfolgreich gegen die CSU-Innenminister Joachim Herrmann unterstehende Behörde durch.
Der Inlandsgeheimdienst des Freistaats hatte im September 2024 behauptet, diverse Medien, darunter auch die „Berliner Zeitung“, würden Narrative verbreiten, die für russische Desinformationskampagnen genutzt würden.
Roland Tichy, Herausgeber des nach ihm benannten Portals, reagierte auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts mit Genugtuung: „Eine angeblich bedrohliche russische Desinformationskampagne entpuppt sich als dilettantischer Versuch der Verfassungsschützer, das Internet zu analysieren. Nur zur Verleumdung und Beschmutzung reicht es, und auch das nur halb.“
Hintergrund des Verfahrens war: Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz prahlte 2024 in einer „Broschüre“ damit, umfangreiche russische Einwirkungsversuche in Gestalt einer als „Doppelgänger“ bezeichneten Desinformationskampagne erkannt zu haben.
So seien angeblich „hunderttausende gefälschte Profile bzw. Identitäten in den sozialen Medien, dutzende gefälschte Webseiten von Leitmedien sowie eigene Fake-Nachrichtenportale“ erstellt worden. Diese „Doppelgänger-Seiten“ seien von den diffamierten Medien genutzt worden, um Inhalte im russischen Sinne zu verbreiten.
Die Münchner Richter stellen in ihrem Urteil jetzt fest, dass die Nennung von „Tichys Einblick“ in diesem Zusammenhang „rechtswidrig“ war.