Nach monatelangem Gewürge hat die Merz/Klingbeil-Regierung das neue Heizungsgesetz beschlossen. Kritiker sehen in dem Gesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eine „Mogelpackung mit grünem Beigeschmack“. Die „Bild“-Zeitung schreibt: „Jetzt droht der Heiz-Horror!“ Der Deutschland-Kurier beantwortet wichtige Fragen rund um den schwarz-roten Heizungs-Murks.
► Was ist der wesentliche Unterschied zum abgelösten Habeck-Gesetz?
Anders als der ideologische Habeck-Irrsinn („Gebäudeenergiegesetz“) soll das neue Heizungsgesetz (offiziell „Gebäudemodernisierungsgesetz“) technologieoffen sein. Bedeutet: Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien ist abgeschafft, fossile Heizungen bleiben länger erlaubt.
ABER: Das Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt bestehen. Bedeutet: Es kommen neue finanzielle Belastungen bei CO₂-Kosten und Biogasanteilen ab 2028/2029 durch die sogenannte „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ auf Vermieter und Mieter zu. In der Summe könnten diese nicht minder hart ausfallen als beim Wärmepumpen-Zwang a la Habeck. Denn Bio-Brennstoffe sind extrem teuer und sehr knapp.
► Wie „technologieoffen“ ist der neue Heizungs-Murks wirklich?
Kritiker halten das Gesetz für eine „Mogelpackung mit grünem Beigeschmack“. Aufgrund der zu erwartenden extrem hohen Kosten etwa für Biogas zielt das Gesetz im Grunde darauf ab, den Wärmepumpen-Murks durch die Hintertür einzuführen, weil sich viele Eigentümer sagen werden: Immer noch billiger als das grüne Luxus-Gas!
► Wenn trifft es zuerst – Mieter oder Vermieter?
Zunächst werden Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht genommen, wenn sie sich anlässlich einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Vermieter müssen in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen die Mehrkosten. Dadurch bleibt die Entscheidung für eine neue fossile Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver. Denn im Ergebnis müssen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen hauptsächlich CO₂-Preis, Gasnetzentgelte, Mehrkosten für biogene Brennstoffe (in der Regel Biogas).
► Was erwartet die Mieter?
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der „Epoch Times“ hierzu mit: „Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen – etwa indirekt durch eine Mieterhöhung.
► Können Vermieter die Kosten überhaupt stemmen?
Von der „Reform“ dürften rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen sein. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Die neuen Vorschriften dürften viele von ihnen aufgrund der hohen Mehrbelastungen finanziell überfordern. Der Austausch von biogasfähigen Heizungen und energetische Sanierungen erfordern erhebliche Investitionen, die Kleinvermieter oftmals nicht oder kaum stemmen können. In der Folge erwarten Branchenkenner eine Welle von Zwangsverkäufen – also eine de facto Teilenteignung von Wohneigentum, das oft auch zur Altersvorsorge gedacht gewesen war.
► Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer aber die sogenannte „Bio-Treppe“ einhalten.
► Was bedeutet diese „Biotreppe“ eigentlich genau?
Die „Bio-Treppe“ gilt ab 2029. Entscheidet sich der Immobilienbesitzer erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte „Bio-Treppe“ definiert.
Dieser neue bürokratische Irrsinn beinhaltet vier Stufen, welche die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bio-Öl vorschreiben. Diese Biostoffe sind drastisch teurer als normales Erdgas oder Heizöl und auf dem Markt bislang kaum verfügbar.
► Was sagt die AfD zu dem schwarz-roten Heizungs-Murks?
Die AfD lehnt den neuen Irrsinn genauso strikt ab wie zuvor das Wärmepumpengesetz von Robert Habeck („Grüne“). Sie befürchtet massive Kosten für Eigenheimbesitzer und Mieter. Die AfD fordert völlige Wahlfreiheit beim Heizen, und zwar OHNE Biogas-Tricks. Eine AfD-Regierung würde auch dieses ideologische Gesetz ersatzlos abschaffen. „Warum werden Leute gezwungen, dem Öl und Gas Bioanteile zuzufügen?“, fragt der energiepolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Steffen Kotré, und unterstreicht: „Die Biotreppe muss weg!“