Die AfD-Fraktion hat, wie berichtet, einen Antrag auf eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Schuldenorgie von Schwarz-Rot und der offensichtlichen Zweckentfremdung der Mittel angekündigt. Über die Vorlage wird das Parlament am Donnerstag (26. März) erstmals beraten. Die „Grünen“ sitzen in der Falle.
Noch ist laut Bundestag offen, ob die Abgeordneten im Anschluss an die Debatte direkt über den AfD-Antrag abstimmen oder ob sie ihn zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen. Der AfD-Antrag bringt die „Grünen“ jedenfalls in die Klemme.
Weil bei einer Normenkontrollklage mindestens ein Viertel der Abgeordneten zustimmen müssen, kommt es auch auf die Stimmen der Ökosozialisten an. Diese hatten noch vor der AfD vollmundig mit dem Verfassungsgericht gedroht, weil die bisherigen Mittel aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur und Klima laut Wirtschaftsinstituten fast ausschließlich zum Stopfen von Haushaltslöchern zweckentfremdet wurden (auch wenn die Regierung das bestreitet).
Pikant: Das Mega-Schuldenprogramm (500 Milliarden Euro) konnte vor einem Jahr nur mit den Stimmen der Ökosozialisten beschlossen werden. Diese hatten ausdrücklich eine Zweckbindung der Mittel zur Bedingung für ihre Zustimmung gemacht. Jetzt müssen die „Grünen“ Farbe bekennen.