Ulrich Siegmund (AfD) legt sich fest: „Ich stelle mich im Dezember zur Wahl als Ministerpräsident!“

Ulrich Siegmund macht Nägel mit Köpfen. Er will noch vor Weihnachten im Landtag von Sachsen-Anhalt zur Wahl als Ministerpräsident antreten! Das neue Landesparlament konstituiert sich am 6. Oktober.

Wird Ulrich Siegmund noch vor Weihnachten der erste AfD-Ministerpräsident Deutschlands? „Ich stelle mich im Dezember zur Wahl“, kündigte der 35-Jährige am Dienstag nach einer Sitzung der AfD-Fraktion in Magdeburg an. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Damit nennt Siegmund erstmals selbst einen konkreten Zeitpunkt für die Abstimmung.

Ob Siegmund im Dezember tatsächlich die im ersten Wahlgang nötige absolute Mehrheit erhält, dürfte vor allem vom weiteren Verlauf der bisher offenbar konstruktiven Sondierungsgespräche mit dem BSW abhängen.

Bei der Landtagswahl am 6. September war die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft geworden. Sie stellt im neuen Parlament 39 der insgesamt 83 Abgeordneten. Für die absolute Mehrheit werden 42 Stimmen benötigt. Da die CDU über 15 Mandate, Linke, SPD und „Grüne“ über jeweils acht und das BSW über fünf Sitze verfügen, fehlen Siegmund zunächst noch mindestens drei Stimmen.

Die Landesverfassung schreibt für die Wahl des Ministerpräsidenten im ersten wie auch in einem möglichen zweiten Wahlgang die Mehrheit aller Mitglieder des Landtags vor. Siegmund müsste damit mindestens drei Stimmen außerhalb seiner eigenen Fraktion erhalten, die theoretisch auch von anderen Fraktionen, etwa der CDU, kommen könnten.

Was, wenn Siegmund im ersten Wahlgang scheitert?

Scheitert der erste Versuch, folgt innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang, für den ebenfalls die absolute Mehrheit erforderlich ist. Kommt auch dann keine Wahl zustande, muss der Landtag innerhalb weiterer 14 Tage zunächst darüber entscheiden, ob die Wahlperiode vorzeitig beendet wird, was Neuwahlen bedeuten würde. Gibt es dafür keine Mehrheit, folgt unverzüglich ein weiterer Wahlgang. Dann genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Diese Mehrheit würde bereits bei Enthaltung aller fünf BSW-Parlamentarier und mindestens eines weiteren Abgeordneten zustande kommen.

Das BSW hat bereits angekündigt, sich bei einer möglichen Kandidatur Siegmunds in einem dritten Wahlgang enthalten zu wollen. Enthielten sich lediglich die fünf BSW-Abgeordneten und würden die übrigen Fraktionen geschlossen gegen Siegmund stimmen, würde es aber immer noch nicht ganz reichen. Dann stünden sich weiterhin jeweils 39 Stimmen gegenüber. Es müsste also mindestens ein weiterer Abgeordneter für Siegmund stimmen oder sich enthalten, damit sich die Pattsituation zu Gunsten des AfD-Kandidaten dreht.

BSW spricht mit AfD, lehnt aber Koalition ab

Eine feste Koalition mit der AfD hat das BSW bislang ausgeschlossen. Die Partei führt allerdings Gespräche mit der AfD über einzelne politische Vorhaben, zum Beispiel einen Corona-Untersuchungsausschuss, und über eine mögliche Zusammenarbeit bei wechselnden Mehrheiten. Zugleich spricht das BSW weiterhin mit SPD, „Grünen“ und Linken über andere Modelle der Regierungsbildung und wirbt für einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“.

Siegmund lehnt einen solchen überparteilichen Regierungschef klar ab und beansprucht das Amt für sich. Die CDU wiederum hat eine Zusammenarbeit mit der AfD erneut ausgeschlossen. Ministerpräsident Sven Schulze bekräftigte diese Haltung zuletzt und erklärte, seine Partei werde in die Opposition gehen.

Auch wenn der Weg dorthin nach der Landesverfassung kompliziert ist, hat Ulrich Siegmund in jedem Fall ein Ass im Ärmel. Die AfD könnte den Druck erhöhen, um zu Neuwahlen zu kommen. Die müsste die AfD am wenigsten fürchten!

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