Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) hat bestätigt, dass in Deutschland bald Minderjährige als Spitzel für den Verfassungsschutz eingesetzt werden sollen. Der Innenminister plant, aus dem Inlandsgeheimdienst endgültig eine Stasi 2.0 zu machen. Als Vorwand dient im Wesentlichen die Behauptung einer Bedrohung durch Russland.
So soll das Kölner Bundesamt laut dem jetzt veröffentlichten Referentenentwurf für eine sogenannte Reform der Nachrichtendienste noch mehr Befugnisse als bisher erhalten. Die Behörde darf demnach künftig nicht nur Informationen sammeln, auswerten und bewerten, sondern auch aktiv und verdeckt in Kommunikationsvorgänge, IT-Systeme und die Privatsphäre der Bürger eingreifen! Sollte Dobrindt mit diesem Gesetz im Deutschen Bundestag durchkommen, wäre das laut Kritikern ein Paradigmenwechsel.
So soll das Kölner Bundesamt praktisch nach eigenem Gutdünken festlegen können, was eine „Bedrohung“ ist und gezielt Kommunikationsmittel funktionsunfähig machen oder ihre Nutzung einschränken dürfen. Darunter könnten beispielsweise Computer, Server, Mobiltelefone oder andere technische Systeme fallen, sofern sie nach Auffassung des Verfassungsschutzes als „Tatmittel“ dienen.
Schnüffeln in Wohnungen und Fake News
Schlimmer noch: Der Gesetzentwurf erlaubt dem Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen auch das heimliche Betreten von Wohnungen! Das bedeutet nicht weniger, als dass die von der Verfassung garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung außer Kraft gesetzt wird.
Außerdem sollen staatliche Täuschungsmaßnahmen erlaubt werden. Konkret bedeutet das, dass der Verfassungsschutz ausdrücklich befugt sein soll, Fake News ins Internet einzuspeisen, um Kommunikationsvorgänge zu manipulieren und Bürger damit bewusst täuschen.
Zwar sieht der Entwurf grundsätzlich vor, dass bestimmte Maßnahmen erst nach Feststellung ihrer Rechtmäßigkeit durch einen „Unabhängigen Kontrollrat“ wirksam werden, gleichzeitig eröffnet § 61 Abs. 5 aber eine Ausnahme: „Würde in den Fällen der unabhängigen Vorabkontrolle nach Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2 andernfalls der Zweck der Maßnahme vereitelt oder wesentlich erschwert, kann die Amtsleitung die Einstufung oder Anordnung für sofort vollziehbar erklären.“ Im Klartext: Der Inlandsgeheimdienst kann sich nach Lust und Laune über das Grundgesetz hinwegsetzen!
Der Referentenentwurf (700 Seiten) befindet sich derzeit noch im regierungsinternen Abstimmungsverfahren.