Abgeordnete(r) müsste man sein: Nur vier Jahre im Parlament reichen für so viel Altersruhegeld wie einem Durchschnittsverdiener erst nach fast drei Jahrzehnten Arbeit zustehen. Das hat eine Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ergeben.
Demnach bekommen Parlamentarier nach nur einer Wahlperiode so hohe Altersbezüge wie ein Beschäftigter nach rund 28 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ohne die geplante Aussetzung der Diätenerhöhung in diesem Jahr wäre die Differenz sogar noch größer: Vier Jahre im Parlament würden dann sogar 29 Beitragsjahren in der Rentenkasse entsprechen.