Mehrfach ausgewiesen, wieder eingereist und eingewiesen: Jetzt ist der übergriffige Iraker Ismail A. (23) wieder frei, nachdem er zuletzt in der Psychiatrie saß, weil er Frauen und Kinder belästigt hatte. Das Urteil des Landgerichts Dresden steht für einen Fall von eklatantem Justiz-Versagen!
Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel sieht die Taten der sexuellen Belästigung zwar als erwiesen an; er wolle auch nicht „kleinreden, das ist für jede Frau eine unschöne und auch für uns eine blöde Situation…“ ABER: „Wir haben keine Hinweise darauf, dass er Gewalt anwendet, um seine Forderung durchzusetzen. Dass das möglich ist, ist uns völlig klar. Wir sind aber an das Gesetz gebunden.“
Wie übrigens nicht anders zu erwarten: Der 23-Jährige dürfte gar nicht in Deutschland sein. Er hat einen Asylantrag in Schweden gestellt. Doch weil ihm das deutsche „Stadtbild“ offenbar besser gefällt, stellte er – Dublin hin oder her – hier einen zweiten Asylantrag.
Der guten Vollständigkeit halber: Bei der Bundespolizeiinspektion Magdeburg fiel A. bereits im Jahr 2024 u.a. wegen sexueller Belästigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Beleidigung und Erschleichung von Leistungen auf. 2025 ging der Iraker nach Sachsen. Auch hier kam es zu Straftaten in Gestalt sexueller Belästigungen.
Zuletzt wurde der Iraker im Juni noch einmal nach Schweden abgeschoben, im Juli war er wieder da.
Tja, eine „blöde Situation“, Herr Richter!