Schulden-Putsch im Deutschen Bundestag: Jetzt klagt die gesamte AfD-Fraktion in Karlsruhe!

Die gesamte AfD-Bundestagsfraktion will noch im Laufe des Tages (10. März) eine sogenannte Organklage und einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen, um die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestages zu der von Schwarz-Rot geplanten Schulden-Orgie zu verhindern. Das teilte die Fraktion mit. Unabhängig davon riefen einzelne Abgeordnete der AfD, darunter auch neu gewählte Parlamentarier, sowie die ehemalige AfD-Abgeordnete Joana Cotar nach eigenen Angaben ebenfalls das höchste deutsche Gericht an. Die Linke erwägt dies auch.

„Solche Entscheidungen darf nur der neue Bundestag treffen“

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dürfte den alten Bundestag allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen zusammenrufen, „nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen“, argumentierte der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stephan Brandner. Er betonte: „Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.“

Die AfD-Fraktion hatte Bas vor dem Wochenende ein anwaltliches sogenanntes Konfrontationsschreiben zugestellt, in dem die noch amtierende Parlamentspräsidentin aufgefordert wurde, die beiden für Donnerstag dieser und Dienstag kommender Woche geplanten Sondersitzungen abzusagen.

Bas hatte wies das im ARD-Morgenmagazin zurück. Ein Drittel der Abgeordneten könne nach Artikel 39 des Grundgesetzes eine Sondersitzung beantragen und die beiden Fraktionen von Union und SPD bildeten mehr als ein Drittel der Abgeordneten. Insofern sei sie zur Einberufung verpflichtet.

AfD sieht neuen Bundestag „entmachtet“

Die erste Sitzung des neuen Bundestages ist erst für den 25. März vorgesehen, bis dahin gilt der alte als arbeitsfähig und soll noch einmal zusammenkommen. Die AfD stellt juristisch in Frage, ob dieser aber noch die Legitimität hat, in einer so wichtigen Frage (Verfassungsänderung) Entscheidungen zu treffen, wenn die Wähler im neuen Parlament für ganz andere Mehrheiten gesorgt haben. Der neue könne dann „am gigantischen Verschuldungsrahmen“ nichts mehr ändern oder korrigierend eingreifen, „er wäre entmachtet“, argumentierte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann.

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